Hallo,
wenn im Zuge des iSFP die Wände gedämmt und Fenster getauscht werden, verbessert sich logischerweise die Luftdichtheit. Ich würde dann von 4 1/h (ohne RLT, ohne Nachweis) in den letzten MP auf 2 gehen (Kat. I).
Im Handbuch für Energieberater steht auf Seite 25:
Sobald innerhalb der Bilanz mit einer verbesserten
Luftwechselrate gerechnet wird, sind die Beratungsempfänger im iSFP darauf hinzuweisen, dass die
verbesserte Luftdichtheit Bestandteil des jeweiligen
Maßnahmenpakets ist und eine Notwendigkeit zur
Sicherstellung der Ergebnisse darstellt. Weisen Sie
auch darauf hin, dass die Luftdichtheit durch einen
Luftdichtheitstest (Differenzdruckmessung nach
DIN EN ISO 9972) nachgewiesen werden muss.
Im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus ist das klar; muss ja auch für die KfW nachgewiesen werden. Aber es muss doch für eine Einzelmaßnahme z.B. Fenstertausch kein Blower-Door-Test gemacht werden, nur weil ich den Luftwechsel niedriger angesetzt habe. Oder?!
3 Antworten
Blower Door ist nicht erforderlich nach Fenstertausch oder sonstigen Dämmassnahmen.
Aber... Blowerdoor Test ist grundsätzlich eine interessante Sache speziell in Altbauten und nach Sanierungen unabhängig ob es sein muss oder nicht.
Wärmebrücken wären ein ähnliches Thema. Wenn in den letzten MP quasi die ganze th. Hülle auf BEG EM bzw. GEG Niveau gebracht wurde und der Hinweis "Wärmebrücken minimierende Ausführung" beachtet wurde, sollte es doch möglich sein, den pauschalen WB-Zuschlag von 0,1 auf 0,05 runterzusetzen.
Wie sind eure Erfahrungen? Kann man seriös im sanierten Altbau ohne Detailzeichnungen und exakte Kenntnis der Konstruktion einen Wärmebrückennachweis führen? Oder ist es wie beim iSFP mit der Luftdichtheit: man setzt WB 0,05 an und weist auf den WB-Nachweis hin?
Danke
Ja, Blower-Door ist (nach meinem Kenntnisstand) nicht erforderlich bei Einzelmaßnahmen Fenster.