Nach GEG darf die Energie-Bilanzierung für Wohngebäude ja noch bis Ende 2023 nach DIN 4108/4710 erfolgen.
Bei BEG-Förderung muß nur beim Nachweis zum KFW-Effizienzhaus nach DIN 18599 gerechnet werden. Ansonsten kann noch mit 4108/4710 gerechnet werden.
Was ist mit den ISFP ? Da die letzte Stufe ein Effizienzhaus sein soll, müssen deshalb dann alle Stufen nach 18599 gerechnet werden ? Und wenn EFF 85 im ISFP nicht erreicht wird, darf mit 4108/4710 gerechnet werden ?
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