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GEG-Nachweis / Bungalow (EFH) Neubau mit Infrarotheizung (+PV-Anlage mit Speicher) und Trinkwasser-Wärmepumpe

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein (älterer) Bauher, der einen freistehenden Bungalow (als EInfamilienhaus, 2 Personen) für sich bauen möchte ist mit der Frage an mich herangetreten, ob ich für den geplanten Bau (Bauantragsunterlagen liegen vor) einen GEG-Nachweis führen könnte. Er möchte konkret keien Effizienzhaus oder sonstiges (mit erneuerbarer Energien-Klasse oder mit Nachhaltigkeitssiegel) bauen, sondern lediglich dem GEG genüge tun und den entspr. Nachweis führen lassen. Allerdings hat er sich fest in den Kopf gesetzt das Haus mit Infrarot-Heizplatten im Wohnbereich auszustatten und das Brauchwasser per Trinkwasser-Wärmepumpe zu erwärmen. Gemäß GEG §71 d ist m.E. nach ja auch eine Elektro-Direktheizung selbst im Neubaubereich noch zulässig. Er ist auch gewillt eine PV-Anlage mit Speicher für einen Teil Jahresstormbedarfs der Infrarotheizung zu installieren (ist in der Bilanzierung auch berücksichtigt).  Im Softwareprogramm (EVA, Leuchter Wuppertal) kann ich die Heizung auch problemlos als Elektro-Direktheizung abbilden und als Warmwassererzeuger eine Trinkwasser-Wärmepumpe eingeben. Nachdem ich für den wirklich recht einfachen Bungalow das beheizte Gebäudevolumen, die wärmeübertragenden Flächen mit Aufbauten  (Bodenplatte gg. Erdreich, Außenwände, Fenster, Haustür, Decke ü. EG und Bodentreppe) und die Wärmeerzeugung (Raumheizung Infrarot und Trinkwasser-Wärmepumpe) eingegeben habe und selbst mal die günstigsten Randbedingungen (Blower-Door-Test, Wärmebrücken gem. DIN 4108 Beiblatt 2  Kategorie B) ausgewählt habe und bei den Bauteilaufbauten beinahe, was den U-Wert angeht, in Richtung KfW-Effizienzhaus 40 gegangen bin liege ich im Berechnungsergebnis noch 'Welten' vom zulässigen Primär-Energiebedarf und Transmissionswärmeverlust entfernt. Daher meine Frage: "Wer von Euch hat schon mal einen GEG-Nachweis für eine solche Kombination geführt bzw. wer kann evtl. Tipps geben, wie man den GEG-Nachweis berechnet, so dass man zumindest schon mal in die Näher der einzuhaltenden Werte (Primär-Energiebedarf und Transmissionswärmeverlust) kommt. Bin für Hinweise und Tipps dankbar, da ich eine solche Kombination auch noch nicht hatte.

3 Antworten

Das der Primärenergiewert Probleme macht kann ich mir vorstellen.
Aber wenn die U-Werte nahe EH40 und die Wärmebrücken bei 0,03 sind und dann der H't Wert nicht eingehalten sein sollte, dann kann an der Rechnung etwas nicht stimmen.
Das wäre mein erster Ansatz zum Überprüfen. Aber dazu braucht man Zahlen.

Moin,

mich (und Kunden) juckt es auch immer wieder beim Thema Elektro-Direkt-Heizung.

Ich würde aber sagen, dass hier gute Lobby-Arbeit geleistet wurde. Wegen des Missverhältnisses PV-Ertrag und Wärmebedarf falle ich idR. von einem KfW40+WP+PV durch die Entscheidung Strom-Heizung komplett runter auf GEG (knapp) erfüllt. Mit einem Primärenergiefaktor von 1,8 für Strom (obwohl ja >50% des Stroms bereits erneuerbar erzeugt wird) kann das einfach nicht klappen, sofern man keine riesige Freiflächenanlage nebenan hat.

Beim GEG hat man das Problem aber anscheinend Erkannt: §71d

"[...] (1) Eine Stromdirektheizung darf in einem zu errichtenden Gebäude zum Zweck der Inbetriebnahme nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 45 Prozent unterschreitet. [...]"

Wenn ich das richtig verstehe kommt man so um den Nachweis des Primärenergiebedarfes drum rum...hat aber auch einen erhöhten Baulichen Aufwand. Ich denke dann würde ich noch eher zu GEG mit WP raten..

@feanor1989

"Wenn ich das richtig verstehe kommt man so um den Nachweis des Primärenergiebedarfes drum rum...hat aber auch einen erhöhten Baulichen Aufwand. Ich denke dann würde ich noch eher zu GEG mit WP raten.."

Das sehe ich nicht so. Laut §71 GEG entfällt lediglich der 65% erneuerbare Energien Nachweis (für alle Anlagen, die §71 (3) erfüllen).

Bei Stromdirektheizungen kommt noch die Einschränkung nach § 71d hinzu.

Die Einhaltung von Qp muss nur bei Anlagen nach Anlage 5, "3. Zulässige Anlagenkonzepte" nicht berechnet werden (und auch nur dann wenn alle Auflagen nach Anlage 5 erfüllt werden)

um zu antworten.