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Gebäudetyp beidseitig angebaut

Servus Zusammen,

welchen Gebäudetyp wähle ich aus, wenn ich ein beidseitig bzw. mehrseitig angebautes Wohngebäude habe.
Zur Auswahl stehen ja: freistehend (fällt raus), einseitig angebaut (fällt auch raus), würde eigentlich nur noch "alle anderen Gebäude" übrig bleiben.  Allerdings wäre bei diesem Gebäudetyp das zulässige HT ` höher als beim einseitig angebauten und freistehenden Wohngebäude, was für mich rein logisch erstmal kein Sinn macht. 

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen und hat vielleicht auch eine logische Erklärung dazu.

Vielen Dank

1 Antwort

Das ist ein Erbe aus der EnEV-Zeit. Dort gab es ja in Anlage 1 Tabelle 2 feste Grenzwerte in Abhängigkeit vom Gebäudetyp.
Ab EnEV 2016 musste dann zusätzlich der Wert des Referenzgebäudes berücksichtigt werden.
Für aktuelle Rechnungen nach GEG ist aber nur noch der Wert des Referenzgebäudes als Grenzwert relevant (§16 GEG). Daher sollte der Grenzwert sich bei Berechnungen nach GEG nicht ändern, und tut es aus meiner Erfahrung auch nicht.
Warum war der zulässige HT' für sonstige Gebäude höher? Dazu 2 Denkanregungen.
1. Ein zweiseitig angebautes Gebäude hat auch mit einem höheren HT' weniger Transmissionswärmeverlust, da seine wärmeübertragende Hüllfläche deutlich kleiner ist. Um also eine engere Bebauung zu fördern wurden dort geringere Anforderungen gestellt.
2. Bei einer Aufstockung oder einem Wohngebäudeteil auf einem Nichtwohngebäude, beide fallen unter "alle anderen Gebäude", hat man keine Bodenplatte. Der U-Wert der Bodenplatte in Verbindung mit dem fx-Wert hat  den HT'-Wert eines Gebäudes im Regelfall aber deutlich verbessert, so das die schärfere Anforderung für freistehende Gebäude meist kein Problem war.

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