Hallo in die Runde,
ich erstelle gerade eine Sanierungsvariante für die Heizungstechnik, Energieberater18599 3D (Hottgenroth).
Die neue Anlagentechnik soll Fernwärme sein. Nun zeigt mir das Programm an, dass die GEG Anforderung, Nutzung erneuerbarer Energien nicht erfüllt ist. Muss ich die kWh selber eintragen bei KWK, andere Brennstoffe, damit die 50% Regelung erfüllt ist?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen und bedanke mich vorab.
Marlies2022
3 Antworten
Vielen Dank,
dann lag ich mit meiner Annahme gar nicht so falsch, dass man dies händisch einträgt. Also muss ich mir vom Fernwärmeversorger erst das Zertifakt geben lassen, damit ich dann weiß welche Werte ich eintrage.
Deine Informationen haben mir schonmal sehr weitergeholfen.
Die meisten f_PE Zertifikate gibt es ja unter https://www.district-energy-systems.info/ . Zumindest die Anteile für die Erneuerbaren nach GEG sind oft mit ausgewiesen. Oft muss man sie aber auch direkt von den Versorgern holen.
Hier mal am Beispiel von Ludwigshafen der Wert für GEG:
https://www.twl.de/fileadmin/user_upload/twl/02_Dokumente/02_privat/03_…
Hier sieht mann auch gleich das Problem für EE nach BEG. Der Abwärmeanateil von 86,7% kommt aus Abfallverbrennung und ist deshalb für die EE-Klasse nicht ansetzbar. Damit bleiben nur 43,4%, was für die Forderung von 55% EE-Anteil für BEG EE nicht ausreicht. Da aber der Primärenergiefaktor (unter Anrechnung der Müllverbrennung) unter 0,25 liegt, dürfen nach den neueren BEG-Richtlinien trotzdem pauschal 55% für die Fernwärme aus dem Netz angesetzt werden.
Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Fernwärme ist beim Ausdruck des Formulars "Erneuerbare Energien DIN Formular" Anzugeben.
https://www.geb-info.de/sites/default/files/questions/answers/2022-07/ee-anteile.jpg
Dorthin kommt man, entweder über den Ausruck des Formulars oder über das Druckersysmbol hinter "Erneuerbare Energien" in der Ergebnisübersicht.
Zu beachten ist, dass sich die EE-Anteile nach GEG und BEG unterscheiden, da nach BEG z.B. KWK nicht anrechenbar ist. Die GEG-Anteile findet man meist in den Fernwärmezertifikaten. Die Anteile für BEG kann man teilweise aus den beigefügten Berechnungen der Zertifikate ermitteln. Dabei ist aber Vorsicht angesagt, da teilweise Doppelnennungen und nicht eindeutige Bezeichnungen auftreten.