Hallo,
ich bin gerade irriert, denn eigentlich war ich der Meinung, dass sich die Heizlast reduzieren müsste, wenn bei der Lüftung ein Wirkungsgrad der Wärmerückgewinnung von 0,9 eingegeben wird und die raumweisen Angaben aus dem Lüftungskonzept zu Zuluft- und Abluftvolumenstrom übertragen werden. Es ist jedoch tatsächlich eine Erhöhung der Heizlast der Fall.
Ein Telefonat mit Hottgenroth hat ergeben, dass das schon richtig sei, da ja jetzt die Zuluftströme rechnerisch erfasst werden und das Programm rechnet wieviel zusätzliche Luft erwärmt werden muss.
Ich habe bisher so beraten, dass Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung die Heizlast deutlich verringern, da die freie unkontrollierte Fensterlüftung im Winter entfällt.
Für fachlich Aufklärung wäre ich sehr dankbar. Ich habe im Anhang mal meine Angaben der Heizlast für Gebäude allgemein beigefügt und ein Raumbeispiel, wie die Daten aus dem Lüftungskonzept in die TGA Heizlast übermittelt werden.
3 Antworten
Wenn das Gebäude nicht abgedichtet wurde, sind die Infiltrationswärmeverluste ja gleich. Jetzt kommt durch die Lüftung ja noch der Außenluftvolumenstrom dazu, der aufgeheizt werden muss.
Also ich würde sagen, daß kommt auf die Beschaffenheit des Gebäudes an. Wenn die lüftungstechnischen Gebäudewerte innerhalb der Annahmewerte der 12831 liegen, ändert sich nichts. Liegen die Gebäudewerte außerhalb der Annahme der 12831 so müssten diese in der 12831 berücjsichtigt werden und die Heizlast entsprechend erechnet werden. Daß bloße Lüftungskonzept ändert ja noch nichts am Gebäude. Würde das Lüftungskonzept allerdings umgesetzt werden, dann ist dies ja echter Gebäudewert und in der 12831 zu berücksichtigen.
Hallo, können Sie die Daten als PDF bereitstellen? Die Daten auf den Bildern sind nich zu erkennen.