Hallo, ich möchte gerne einen Energieverbrauchsausweis für ein Hotel erstellen. Die übersandten Verbrauchsdaten umfassen einen Zeitraum der vergangenen 36 Monate. Ich frage mich, ob diese wegen der Lockdowns und besonderen Lage repräsentativ sind. Gelten hier "Leerstands" Regelungen? Soll ich mir Angaben von "Belegungsdichten" aushändigen lassen? Vielen Dank für eine Einschätzung und freundliche Grüße
3 Antworten
Hallo Michael, vielen Dank für die Antwort, leider habe ich keinen Zugriff auf den Premium-Inhalt. Könnten Sie den Inhalt sinngemäß wiedergeben oder gibt es weitere Quellen oder Auslegungen? Vielen Dank und freundliche Grüße!!
Der Energieausweis-Ersteller sollte ja wohl die vorliegenden Verbrauchszahlen prüfen auf Plausibilität. Und Verbrauchszahlen, die im Lockdown zustande gekommen sind, sind ja wohl totaler Quatsch. Also kein Verbrauchsausweis möglich, sondern gleich ein Bedarfsausweis nach DIN 18599. Fertig!
Der Energieausweis-Ersteller haftet für den Ausweis, der ja 10 Jahre gilt, und da sollte es schon korrekt sein, oder?
siehe https://www.geg-info.de/geg_praxisdialog/210421_energieausweis_bestand_…