Hallo,
ich hätte eine Frage zur Erstellung eines Bedarfsausweises für den Verkauf. Der Kunde hat mir alle seine Heizölrechnungen zukommen lassen, etwa ein halbes Jahr vorher habe ich bereits für diese Gebäude (BJ 1972) einen Sanierungsfahrplan erstellt.
Jetzt ist es so, dass mir Rechnungen von 2020, 2 x 2022, 2017, 2015 und 2014 vorliegen. Laut Kunde wurden die anderen Jahre nicht getankt (Heizung ist aus 2004 ein Niedertemperaturkessel). Was aber rein logisch gar nicht sein kann weil von 2014 auf 2015 3004 l Heizöl verbraucht wurden und dann sollen laut Kunde von 2015 - 2017 nur 2459 l und von 2017 - 2020 2252 l verbraucht worden sein. Und 2022 wurde im ersten Halbjahr auch 1000l verbraucht. Passt halt alles nicht.
Wie geht ihr in dem Fall vor? Klar, der Markler sagt, je besser das Gebäude, umso mehr kann der Kunde beim Verkauf verlangen. Aber wenn ich es mim Sanierungsfahrplan vergleiche, passt das alles halt nicht.
Danke schon mal für eure Hilfe
Viele Grüße
3 Antworten
Wozu brauchen Sie beim Bedarfsausweis die Ölrechnungen?
Es muss Ihnen egal sein, was ein Markler sagt. Bei einer Kontrolle vom GEG-Kontrollsystem müssen wir als Aussteller für die erhobenen Daten gerade stehen.
Guten Tag,
was ist denn bitte schön ein Markler ? Einen Makler oder eine Maklerin kennt man ja. Aber Markler? Bitte ohne das R.
Bei einem Bedarfsausweis werden keine Brennstoff-Verbräuche benötigt; diesen Ausweis kann man immer erstellen. Gerade, wenn die Verbrauchszahlen nicht passen sollten. Sie sind ja auch vom Austeller des Energieausweises zu prüfen! Falls sie unplausibel sein sollten, darf man sie nicht verwenden.
Und was der Makler sagt, ist eh uninteressant.
Gruß
Beim Bedarfsausweis wäre es ja egal. Beim Verbrauchsausweis: vielleicht lassen Sie sich die Ausdrucke vom Lieferanten nochmal geben, um auszuschließen, dass was ggf. manipuliert wurde. Vielleicht gab es auch Leerstände oder Kamine wurden plötzlich stark genutzt?!?
Dass der echte Verbrauch mit dem Bedarf aus iSFP nichts zu tun hat, musste ich auch akzeptieren lernen 😃