Hallo miteinander,
Thema Energieausweis:
Es sei ein großes Pflegeheim mit einem Nebengebäude, in dem Verwaltung und Wäscherei untergebracht sind. Für ein Pflegeheim darf laut TFAQ - BEG EM 1.02 eine Nutzung als Wohngebäude angenommen werden. Küchen, Wäschereien etc. darf dann eine wohnähnliche Nutzung unterstellt werden. Soweit so gut --> Wohngebäude.
Was ist aber mit dem Nebengebäude. Im Prizip bedienen diese Einrichtungen darin ja das Pflegeheim und würden somit unter 1.02 fallen. Auf der anderen Seite ist es ein eigenes Gebäude mit eigenem Wärmeerzeuger und benötigt einen eigenen Energieausweis. Ist es dann ein NWG?
Vielen Dank
2 Antworten
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hilf mir schon einmal sehr weiter, ich lese da mal weiter..
um zu antworten.
Erstens ist die TFAQ BEG für den Energieausweis irrelevant. Der Energieausweis wird nach GEG ausgestellt Und danach kann ein Pflegeheim nicht nur "als Wohngebäude angenommen" werden, sondern es ist per Definition ein Wohngebäude (GEG §3 Punkt 33).
Zweitens sollte man bei so einem Gebäude überlegen ob eine Trennung in einen Wohngebäudeteil und einen Nichtwohngebäudeteil nach GEG §79(2) und GEG §106 sinnvoll ist. Besonders wenn größere Bereiche wie (Groß)küchen und Wäschereien einen erheblichen Anteil einnehmen. Das hängt aber von den Größenverhältnisssen und den baulichen Gegebenheiten ab, ob die Bereiche sinnvoll zu trennen sind. Bei Ausstellung eines Verbrauchsausweises z.B. auch davon, ob überhaupt separate Abrechnungsdaten vorliegen.
Drittens hört sich die Beschreibung des "Nebengebäudes" nach einem eigenständigen Gebäude an. Dann ist es sicher ein NWG.