Hallo, bin noch neu im Geschäft und wollte fragen, wie ich feststellen kann, ob im konkreten Fall DDR Fertighaus (Holzständerbauweise) Bj. 1973, welches schon mit Dämmung oberste Geschossdecke (20 cm) und zusätzlicher Außendämmung (5cm) die Anforderungen der 1. Wärmschutzverordnung eingehalten sind, sodass ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden kann.
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Danke, habe ich mir ehrlich gesagt auch schon so gedacht. Hätte man es beim Stichtag belassen, wäre es deutlich einfacher zu differenzieren.
Gab es 1977 hinter der Mauer schon ne Wärmeschutzverordnung ?
gute Frage, ich gehe davon aus, dass es damals länderübergreifend galt =)
ich vermute mal du bist noch etwas jünger ?
Siehe auch: Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand Vom 8. Oktober 2020 (BAnz AT 04.12.2020 B1), dort Abschnitt 6.
Wie sieht es aus, wenn die Sanierungsmaßnahmen z.B. die Außendämmung damals in Eigenleistung erstellt wurde und es demzufolge keinen Nachweis oder Rechnungen dazu gibt? Hatte von einem Berufskollegen gehört, dass dann alleine nur das Baujahr zählt, da es keinen offiziellen Nachweis über die erbrachte Leistung gibt.
Ist das so?
Wenn man einen Nachweis erbringt muss man stichhaltig argumentieren können, warum man welchen Wert ansetzt.
Leider ist die Ironie dahinter, dass es ohne Berechnung kaum möglich ist, daher kann man gleich einen Bedarfsausweis machen. Sofern dir alle Bauteilaufbauten und U-Werte bekannt sind, könntest du es im Zweife sicherlich schlüssig belegen, aber ansonsten wirds schwierig.