Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Darf ich bei der Erstellung eines ISFP's Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß nach §50 Abs. 4 GEG vornehmen? Ist hierbei entscheidend, ob am Ende ein Effizienzhaus-Standart erreicht wird?

Bei der Eingabe in die Energieberatersoftware (Envisys Evebi) wird unter "Allgemeine Daten/Vereinfachungen" nach §50 Absatz 4 GEG gefragt. Darf ich hier Häkchen setzen, wenn ich einen ISFP erstelle, welcher am Ende kein Effizienzhaus erreicht?

2 Antworten

Ich glaube nicht, dass man das darf beim ISFP

Aber wozu auch..ist doch nicht notwendig 

Nach §50 Absatz 4 des GEG darf beim Fehlen von geometrischen Abmessungen und Plänen ein vereinfachtes Aufmaß verwendet werden.

Die KfW hingegen akzeptiert diese Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß beim Nachweis eines Effizienzhauses nicht. Da ein iSFP in letzter Variante mit einem Effizienzhaus abschließen soll, ist von einer Vereinfachung beim geometrischen Aufmaß abzuraten.

um zu antworten.