Hallo, ich bilanziere gerade einen Scheunenumbau für einen Gemüsebaubetrieb. Neben den "üblichen" Zonen (Lager, Werkhalle, WC ...) ist auch eine größere Kühlzelle (ca. 60 m² Lagerfläche) vorgesehen. Diese wird direkt am Gebäude aufgestellt auf einem festen Fundament und ebenfalls fest überdacht. Muss ich diese nun im Rahmen der Gebäudebilanzierung als gekühlte Zone berücksichtigen, oder gilt dies immer noch als "großer Kühlschrank"?
Danke für die Hinweise.
1 Antwort
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Moin,
die Anwendung der Kühlzelle fällt meines Wissens unter "Prozesswärme", muss also nicht im Rahmen der Gebäudebilanzierung berücksichtig werden.
Findet man auch in den technischen FAQ der KfW:
Im rechnerischen Nachweis eines Effizienzgebäudes können
ausschließlich diejenigen Gebäudezonen berücksichtigt werden, die
in den Anwendungsbereich des GEG fallen.
Die Konditionierung von Gebäuden oder Gebäudezonen, die
ausschließlich der Aufrechterhaltung eines industriellen oder
gewerblichen Prozesses dient, ist gemäß § 2 Absatz 1 GEG nicht
Gegenstand des GEG und somit auch beim Nachweis eines
Effizienzgebäudes nicht zu berücksichtigen.
Für Gebäudezonen, die ausschließlich aufgrund der dort
stattfindenden Produktionsprozesse gekühlt werden (z. B.
Kühlräume, Rechenzentren), ist die Kühlung als Energieeinsatz für
Produktionsprozesse anzusehen und nicht in der Bilanzierung zu
berücksichtigen.
Im Effizienzgebäude-Nachweis sind nur die übrigen, in den
Anwendungsbereich des GEG fallenden Gebäudeteile zu
bilanzieren bzw. die Ū-Werte nur für die GEG-relevanten
Bauteilflächen zu ermitteln. Flächen, die an die nicht zu
bilanzierenden Zonen angrenzen, sind in oben genannten Fällen als
adiabat zu betrachten und gehen nicht in die Ū-Wert-Ermittlung ein