Hallo Experten,
habe eine Frage zum Nachweis des Lichtstromerhaltes für eine BAFA Förderung NWG für Beleuchtung.
Die technische Mindestanforderunglautet: Lichtstromerhalt für LED-Leuchten mindestens L80 bei 50.000 Betriebsstunden.
FRAGE: spielt hier der "B"-Wert auch eine Rolle?
Habe hier eine Leuchte mit (L85/B50) bei 50000h. Der L-Wert würde ja aussagen, dass der Lichtstrom auf 85% absinken würde. Der B-Wert sagt ja nun aber zusätzlich aus, dass 50% der Leuchten diesen L-Wert unterschreiten. (bei 50.000 h)
Muss das bei den technischen Mindestanforderungen der BEG berücksichtigt werden?
Grüße, Michael
um zu antworten.
Antworten