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Beleuchtung NWG Lichtstromerhalt

Hallo Experten,

habe eine Frage zum Nachweis des Lichtstromerhaltes für eine BAFA Förderung NWG für Beleuchtung.

Die technische Mindestanforderunglautet: Lichtstromerhalt für LED-Leuchten mindestens L80 bei 50.000 Betriebsstunden.

FRAGE: spielt hier der "B"-Wert auch eine Rolle?

Habe hier eine Leuchte mit (L85/B50) bei 50000h. Der L-Wert würde ja aussagen, dass der Lichtstrom auf 85% absinken würde. Der B-Wert sagt ja nun aber zusätzlich aus, dass 50% der Leuchten diesen L-Wert unterschreiten. (bei 50.000 h)

Muss das bei den technischen Mindestanforderungen der BEG berücksichtigt werden?

Grüße, Michael

 

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