Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Außengedämmte Garage mit seitlicher Abgrenzung zu Wohnnutzung

Liebe Forumsgemeinde:

Ich habe eine Spezialfrage, an deren Diskussionsverlauf ich und Kollegen mittlerweile leicht verzweifeln.

In einem langgezogenen Gebäudekomplex mit ca. 60m ist das Erdgeschoss von links nach rechts gesehen wie folgt ausgeführt:

  1. Wohn-/Geschäftsnutzung mit Temperaturen über 19 Grad Celsius.
  2. Treppenhaus 1 mit wärmegedämmter Haustüre. (Treppenhaus führt ins 1. OG - ab dort Wohnnutzung links und rechts vom Treppenhaus.)
  3. Einzelgarage mit dichtschließendem Sektionaltor und automatischem Schließmechanismus.
  4. Technikraum mit dichtschließender Türe ins Treppenhaus 2)
  5. Treppenhaus 2 mit wärmegedämmter Haustüre (Treppenhaus führt ins 1. OG - ab dort Wohnnutzung links und rechts vom Treppenhaus.
  6. Mehrfachgarage 1 mit dichtschließendem Sektionaltor und automatischem Schließmechanismus und dichtschließender wärmegedämmter Nebeneingangstüre zur Rückseite.
  7. Treppenhaus 3 mit wärmegedämmter Haustüre (Treppenhaus führt ins 1. OG - ab dort Wohnnutzung links und rechts vom Treppenhaus. Im EG beidseitig an Garage grenzend.)
  8. Mehrfachgarage 2 mit dichtschließendem Sektionaltor und dichtschließender wärmegedämmter Nebeneingangstüre zur Rückseite.
  9. Treppenhaus 4 mit wärmegedämmter Haustüre (Treppenhaus führt ins 1. OG - ab dort Wohnnutzung links und rechts vom Treppenhaus.)
  10. Nachbar = Wohnnutzung EG bis DG.

Die 60m-lange straßenseitige Außenwand der Garage und darüberliegendem Geschoss  ist mit einem WDVS ausgeführt. U-Wert 0,18.
Die ebensolange Rückseite des Gebäudes ist gleichermaßen ausgeführt. 

Die Garagendecke ist unterseitg mit 80mm Dämmung versehen, sowie wandseitig umlaufend zusätzlich 60cm als Flanke und im Bodenaufbau Wohnnutzung mit 85mm; U-Wert des Bauteils 0,19.

Die Diskussion, die mich gerade an den Rand der Verzweiflung bringt, ist die Betrachtung der Treppenhäuser selbst.

Durch die außenseitige Dämmung der Garage und an der Decke geführten Heizleitungen durch quasi das gesamte Gebäude ist schlicht und ergreifend davon auszugehen, dass die Garage trotz je einem Lüftungsgitter in den den beiden Mehrfachgaragen niemals auf die winterlichen Außentemperaturen auskühlen wird und ich die Decke somit nicht als Grenze gegen Außenluft betrachten muss. Wie sehen das die anderen energetisch fachplanenden Kollegen?

Zweite Frage: Treppenhauswände zur Garage. Welche Funktion geben Sie den Wänden im Hinblick darauf, dass die Umfassungsfläche des Gesamtobjekts vollständig wärmegedämmt ist bzw. an den Giebelseiten an Wohnnutzung grenzt? 

Ich möchte das Thema interessehalber gerne mit Ihnen diskutieren, da meine doch recht gefestigte und begründete Meinung mit anzuwendenden Vorschriften, gesundem Menschenverstand und anerkannter Richtlinien der Technik durch Bauherrendiskussionen und externe Gutachtermeinungen (keine Energieberater), doch hier und da ins Wanken gerät. Der Ansatz meiner gebäudetechnischen Gesamtbilanz ist vollständig belegt und entsprechend der Richtlinien nachweisbar, wir diskutieren also nur über die Ausführung eines Details.

Herzlichen Dank für Ihre Anregungen und Meinungen.
Sandra

4 Antworten

Hallo Sandra,

mit Zeichnung oder Foto wäre es einfacher zu beantworten.

Frage 1: ist die Frage, ob die Garage innerhalb oder außerhalb der thermischen Hülle ist? Denn die Dämmung wirkt unlogisch, wenn ich es richtig verstanden habe. Die Fassadendämmung lässt vermuten, dass die Garage rein gehört (oder es wurde nur wegen der Optik durchgezogen). Die Deckendämmung der Garage zeigt, dass die darüberliegende Wohnung gegen die kalte Garage abgegrenzt werden soll. Wenn die Garage drin wäre, also warm ist, dann ist die Deckendämmung überflüssig. Falls es um eine Bilanz oder Heizlast geht, würde ich sie nicht gegen Außenluft rechnen. Eher "über einen anderen Raum gegen Außenluft".

Frage 2: wenn das Gebäude rundherum eingepackt ist, dann haben die Wände bilanziell keine Funktion. Bei der raumweisen Heizlast wird es einen kleinen Wärmestrom geben. Da das TH aber innerhalb der thermischen Hülle liegt, ist es ein innenliegendes Treppenhaus, das dann wiederum 20°C Auslegungsinnentemperatur hat.

 

Zwei Information, die bei der Entscheidungsfindung helfen könnten, fehlen leider: Bodenaufbau in den Garagen und der Trennwände TH/Garage.

1. Möglichkeit
Die Garage wird dem beheizten Volumen zugeschlagen. Die gedämmte Garagendecke wird dabei ignoriert.
Begründung dafür: Tore und Außenwände sind gedämmt. 
Nachteil: Die (ungedämmte?) Bodenplatte der Garage geht in den H't-Wert ein und kann nachweistechnisch zu Problemen führen.
Nachteil: Es bestehen Anforderungen an die Luftdichtheit, da die Garage dann zum beheizten Volumen gehört .

2. Möglichkeit
Die Garage wird als unbeheizter Raum definiert.
Begründung dafür: Garagendecke ist gedämmt gedämmt. 
Nachteil: Die (offenbar) ungedämmten Treppenhauswände zur Garage gehen in den H't-Wert ein und können nachweistechnisch zu Problemen führen.

3. Möglichkeit
Garage als Außen.
Begründung dafür: nicht verschließbare Luftverbindung nach außen.
Nachteil: Die (offenbar) ungedämmten Treppenhauswände zur Garage gehen in den H't-Wert ein und können nachweistechnisch zu Problemen führen. Gegenüber Möglichkeit 2 diesmal sogar ohne Abminderungsfaktor.


Wenn die Lüftungsgitter nicht 2x3 m  groß sind, dann würde ich die 3. Möglichkeit ausschließen.

Wenn die Situation so wie beschrieben vorgefunden wurde, dann gehe ich davon aus, dass die ursprüngliche Intention die 2. Möglichkeit war. Die Außenwanddämmung wurde eus optischen Gründen nach unten geführt. Die wärmegedämmten Garagentore sind nachweistechnisch nicht notwendig. Sie haben aber den angenehmen Nebeneffekt Kondensation am Tor zu verhindern.
Dagegen sprechen die ungedämmten? Trennwände TH/Garage. Hier liesse sich aber am einfachsten abhelfen.

Die 1. Möglichkeit funktioniert nachweistechnisch wohl nur, wenn im Garagenboden auch nur ein Hauch von Dämmung zu finden ist. Dann könnte man mit einer Lüfter- und/oder Klappensteuerung auch das Problen der Luftdichtheit lösen.

Liebe Diskussionsbeteiligende.

Herzlichen Dank an dieser Stelle schon mal, für diese sehr interessanten Ansätze. Ich werde mich morgen ausgiebig melden, möchte  Ihnen jedoch meine Wertschätzung mit ins Wochenende geben. 

Auf die Schnelle noch zwei/drei/zehn Gedankenstützen:

Wir kollidieren im benannten Beispiel mit den vermutlich nicht nur mir bekannten Problemen:
1. Hochbauplanung vergisst gern, dass wir uns nicht im Gebäudewünschdirwas, sondern Gebäudeenergiegesetz befinden und bemerkt erst bei Bedenkenanmeldung/Mängelanzeige in der Ausführung, dass hier und dazu wenig Platz für konstruktive Maßnahmen sind.

2. Durch den langezogenen Bau ergeben sich hier und da diverse Materialmixe im Hochbau. Halbe Wand Beton/halbe Wand gedämmter Stein, etc.... auch hier wird der Fachplanungsbereich Energie leider häufig sehr spät ins Boot geholt, der es dann vorm Untergang noch retten soll. Ich werde versuchen, das am Wochenende in einer Handskizze kurz darzustellen. 

Zu Ihren Antworten:

Es ist richtig, dass die Garage als solche keine Notwendigkeit der Außendämmung aufwies. Da Altstadtbereich und dank Satzung  kein Versatz in der Fassade zulässig, ergab sich der positive Nebeneffekt, das Gebäude allseits komplett einzupacken. Prinzipiell ist der Garagenraum somit nichts anderes als ein unbeheizter Keller im Neubau. Nur dass außer dem Bodenaufbau (Perimeterdämmung/Bodenplatte) keine erdberührende Fläche Anwendung findet. 

Energieeffizienz-Experte: So wie Ihre Frage 2 beantwortet ist, habe ich das Gesamtkonstrukt auch gesehen und bilanziert. Ebenso argumentiert und gem. GEG die Umfassungsfläche, etc. dargelegt. Da laut Auffassung Bauherr seitens Hochbauplanung alles schief gelaufen ist, was möglich ist, werden zudem auch anderen Fachbereiche kritisch hinterfragt. Ich schätze das kritische Hinterfragen und nehme das gern als Anlass, andere - fachspezifische Meinungen - einfließen zu lassen. Jedoch wird es müßig, wenn alle im Kreis hintereinander herrennen.

RobA: Die Möglichkeit 3 habe ich aufgrund Ihrer Annahme ebenfalls ausgeschlossen. Wir reden hier von je einer Öffnung von  0,75x1,25 innerhalb einer Mittelgarage, die durch Lamellen "verschlossen" sind. Diese Öffnungen kamen jedoch im Planungsfortschritt zum Tragen und - wie so oft - wurde vergessen, den Energieberater davon in Kenntnis zu setzen. Es wäre technisch möglich, ein Fenster mit automatischer Öffnung hinter die Gitter/Lamelle zu setzen, oder gleich ein Lamellenfenster selbst oder den Luftaustausch anderweitig zu regeln. Keine dieser Maßnahmenvorschläge werden akzeptiert. 

In meiner Ausgangssituation hatten die Wände Treppenhaus/Garagen keine energetische Funktion. Die Dämmung an der Garagendecke schadet nicht. Durch die Lüftungsgitter und die Weigerung hier konstruktiv entgegenzuwirken, ist die Luftdichtheit natürlich in diesem Bauteil nicht mehr gegeben. 

Ich freue mich auf eine weitere Diskussion.
Ein schönes Wochenende!

Sandra

Soweit ich weiß dürfen Garagen und Tiefgaragen nicht in den Bereich der thermischen Gebäudehülle  mit einbezogen werden, jedenfalls zumindest für KfW Bilanzierungen. Die Begründung dafür war, dass die Garage ja auch offen stehen können, also im Zeifelsfall gar kein Tor hat.

Natürlich hat der TE mit seinen Überlegungen Recht, dass bei geschlossenem Garagentor  keine Außentemperatur innerhalb der Garage anliegt. Aber leider sind diese formellen Nachweise ja keine Gebäudesimulation  wo das richtige Ergebnis herauskäme sondern es wird -aus falsch verstandenen Vereinfachgründen- ja immer nur dieser 1-Zoner mit einheitlicher Innentemperatur gerechnet. 

Dies führt auch zu falschen Schlußfolgerungen im Innenausbau. Ein -natürlich- unbeheiztes Treppenhaus mit großer Fensterfläche nach außen hat eine geringere Raumtemperatur als die anliegende Wohnung, vor allem falls ein Bad angrenzt. Deshalb ist es sehr nützlich hier einen wärmedämmenden Stein zu verwenden, oder mindestens beim Bad die Wand zusätzlich zu isolieren.

Das 60m Gebäude ist ein Beispiel wo der Raum im EG eigentlich klug und richtig ausgenutzt wurde und auch die Dämmungen praxisnah gesetzt wurden. Nur bei einer Effizienzhausbilanzierung fällt das Haus durch. Würde  das Wohnhaus nach 18599 nicht als 1 Zoner sondern wie ein NWG Mehrzoner betrachtet dann wäre die Bilanzierung ok. Vielleicht sollte sich die KfW der freiwilligen mehrfach Zonierung von Wohngebäuden hin öffnen, das würde viele Probleme verhindern , siehe TE.

um zu antworten.