Hallo Kollg. ,
wer hat für folgendes Beispiel eine Lösung mit Gesetzestext parat.
Nichtwohngebäude mit Sohlplatte zum Erdreich 35 m x 17 m, nach Bauteilnachweis ergibt sich mit Dämmung Estrich usw. ein U-Wert von 0.15 . Nun gibt es im Gebäude (nachträglich geplant ) einen Aufzugsschacht , welcher die Bodenplatte durchquert und noch auf 1,00 m Tiefe , eine Grube beschreibt . Wände gegen Erdreich bekommen eine XPS-Dämmung (Grube ist eine WU-Stahlbetonkonstruktion). Auf Dämmung unter der Grubensohle will der Statiker infolge Einzellasten des Aufzuges verzichten. Die Grubensohle wird mit 2 m x 2,5 m beschrieben, also kleiner 0.1 % der gesamten Bodenplattenfläche.
Gibt´s da etwas Text , damit der Wärmeschützer da nicht´s rechnen muss ?! Ich vermute irgend einer Schlauer hat zu dieser Inhomogenität mal was beschrieben.... zu vernachlässigen weil... !!!
Danke
MFG Rüdiger
2 Antworten
Moin RobA0001,
Randbereich ist es nicht , deutlich entfernt. Danke
Ich weiß.... , selbst wenn ich die Bodenplatte der Grube ohne Dämmung als Extrafläche mit einrechne kommt nix rum.
Ich würde das trotzdem vermeiden wollen , da meine Umfassungshülle mit Flächen/Raummodell doch etwas an
Zeit verschlingt wenn ich eine Korrektur generiere.
Ich erinnere mich , da gab es bei der energetischen Aufnahme der Umfassungshüllen Vereinfachungsregeln !
Eventuell hat die von unseren Forumsnutzern jemand im Kopf , oder hat einen Text parat.
MFG RR
Liegt der Aufzug im 5m-Randbereich oder im Kernbereich?
Im Kernbereich geht der U-Wert sowieso nicht in den mittleren U-Wert ein.
GEG Anlage 3
Bei der Berechnung des Mittelwerts der an das Erdreich angrenzenden Bodenplatten bleiben die Flächen unberücksichtigt, die mehr als 5 Meter vom äußeren Rand des Gebäudes entfernt sind.
Falls im Randbereich, dann muss man es für den mittleren U-Wert ausgleichen. Das sollte bei den Flächenverhältnissen aber kein Prioblem sein.
Mindestwärmeschutz müsste man sehen. Im Kernbereich sicher kein Problem. Liegt der Aufzug am Gebäuderand, dann sollte man evtl. doch dämmen.
Primärenergetisch "müsste" es zwar neu gerechnet werden, aber ich vermute die Änderung liegt irgendwo in der zweiten oder dritten Nachkommastelle.