Hallo,
folgende Ausganssituation. Ein Kunde benötigt für sein NWG einen Energieausweis zur Vorlage bei der Bank wegen der Finanzierung. Bei einem NWG besteht ja die freie Wahl zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Der Verbrauchsausweis geht natürlich schneller und einfacher. Es ist ein Holzverarbeitungsbetrieb, welcher seine Holzabfälle im eigenen Holzvergaserkessel verbrennt. Die Menge lässt sich vom Kunden berechnen. Nun wird ja noch der Strom verlangt bzgl. Heizung, Warmwasser und Beleuchtung. Leider hat der Kunde keine Unterzähler und somit läuft der Prozessstrom für die Holzverarbeitungsgeräte auch mit auf den Zähler.
Mein Vorschlag war nun, wenn der Bank ein Ausweis ohne Registrierung reicht, dass der Kunde an einem Produktionsfreien Tag seinen Zählerstand Dokumentiert und dann 24h die Beleuchtung und Heizung, WW laufen lässt und nach 24h wieder den Zählerstand festhält. Folglich wäre dies der Allgemeinverbrauch pro Tag. Hochgerechnet auf 365 Tage oder eben nur Arbeitstage ergibt den Allgemeinbedarf. Für einen nicht registrierten Ausweis würde ich sagen, kann man so vorgehen. Aber gibt es eine offizielle Annäherung für einen registrierten Ausweis oder bleibt nur die Wahl zum Bedarfsausweis?
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