Guten Tag,
Ist eine Änderung der Standardleitungslängen für die zentrale Versorgung erlaubt?
Im konkreten Fall, 3 Stöckiges MFH mit je 1 WE, mit Steigstrang ergibt sich für das Gebäude eine Verteilleitungslänge von 95,6m. nach 18599-5:2018 Tabelle 26.
Tatsächlich befinden sich nur eta 10m Verteilleitungen im unbeheizten Bereich, da die Rohre direkt durch die Decke stoßen. Darf die Leitungslänge hier korrigiert werden ?
Ist dies Sinnvoll bzgl. des Referenzgebäudes? Ist eine Korrektur auch bei einem Effizienzhaus zulässig?
Gruß,
A.Schulz
2 Antworten
Guten Tag A. Schulz,
die Frage nach der Änderung der Standardleitungslängen ist in der Tat eine wichtige Angelegenheit, insbesondere wenn es um die effiziente Versorgung von Mehrfamilienhäusern geht.
In Bezug auf Ihre konkrete Situation, in der die Verteilleitungslänge aufgrund der direkten Durchführung der Rohre durch die Decke tatsächlich kürzer ist als berechnet, gibt es verschiedene Aspekte zu beachten.
Erstens, ja, in einigen Fällen ist es möglich, die Standardleitungslängen zu korrigieren, insbesondere wenn die tatsächliche Situation von den Annahmen der Berechnung abweicht. Es ist jedoch wichtig, dass diese Änderungen ordnungsgemäß dokumentiert und begründet werden, um den Anforderungen der Bauvorschriften und Energieeffizienzstandards zu entsprechen.
Zweitens, die Sinnhaftigkeit der Korrektur hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Auswirkungen auf das Gesamtsystem und die Energieeffizienz des Gebäudes. Eine kürzere Leitungslänge kann potenziell zu geringeren Wärmeverlusten führen, aber es ist wichtig sicherzustellen, dass dies nicht zu Problemen mit dem Druck oder der Versorgungssicherheit führt.
In Bezug auf das Referenzgebäude und die Einhaltung von Effizienzhausstandards ist es wichtig, dass alle Änderungen im Einklang mit den geltenden Vorschriften stehen und die erforderlichen Nachweise erbracht werden können.
Wenn es um die Installation und Wartung von Rohren geht, insbesondere in Mehrfamilienhäusern, ist die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachleuten unerlässlich. Unternehmen wie "rohrreinigung mit wasserdruck" können Ihnen dabei helfen, sicherzustellen, dass Ihre Rohrsysteme ordnungsgemäß funktionieren und mögliche Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden.
DIN V 18599-5:2018-09
6.3.1.2 Randbedingungen für die Standardwerte
6.3.1.2.1 Allgemeines
Wenn keine detaillierte Rohrnetzplanung vorliegt, dürfen die Leitungslängen des Warmwasserheizungs-Rohrnetzes vereinfachend ...
Heisst im Umkehrschluss: Wenn eine detaillierte Rohrnetzplanug vorliegt, oder die Leitungslängen bekannt sind, dann wird mit diesen Werten gerechnet.
Hängt von der Gebäudeart ab.
Die Definition der Referenzgebäude steht im GEG Anlage 1 bzw Anlage 2.
Referenzrohrlängen des Wohngebäudes sind die Standardleitungslängen nach DIN V 4701-10: 2003-08. Hier sind also keine Anpassungen erlaubt.
Bei Nichtwohngebäude gilt im Regelfall: "für den Referenzfall sind die Rohrleitungslängen und die Lage der Rohrleitungen wie beim zu errichtenden Gebäude anzunehmen."
TFAQ 8.06 Abweichungen von Standardwerten, individuelle Leitungslängen
Werden für ein Rohrnetz individuelle Leitungslängen nach einer detaillierten Ermittlung angesetzt, ist der Ansatz durch eine geeignete Dokumentation zu belegen. ...