Die bisherige Scheune eines Ökonomiegebäudes wird zu Wohnraum umgebaut. Die Außenwand der Scheune ist über die gesamte Fläche direkt an die Außenwand des Nachbargebäudes (beheizt) angebaut. Welche Anforderung gilt für die Gebäudetrennwand zum Nachbarn? Hätte dann ja nur die Möglichkeit einer Innendämmung.....
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Keine, sofern die Gebäudefuge nicht durchlüftet ist.
Siehe §11 und §29 GEG.