Hallo zusammen,
ich habe ein wenig kuriose Anfrage für einen GEG-Nachweis Neubau.
Es soll ein Wohnhaus errichtet werden und ein Garagengebäude mit Wohnung im OG. Die zwei Gebäude sind verbunden mit einen Doppelcarport. Über dem Carpot verbindet der darüberliegende Dachboden Wohnhaus und Garagengebäude miteindander. Meiner Meinung nach müssen hier 2 gesondere Nachweise geführt werden oder? Der Bauherr meint er hätte hier schon Aussagen die einen Nachweis führen wollen.
Was meint ihr? Habt ihr vielleicht auch ne passende Stelle im GEG das die 2 Nachweise erklären würde?
Viele Grüße
3 Antworten
Das GEG nennt nur Gebäude und Gebäudeteile, definiert dies aber nicht genauer.
Am weitesten kommt man mit der "Auslegung XX-1 zu § 17 Absatz 3 Satz 1 EnEV 2013 (Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude)".
https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/Archiv/EnEV/EnEV2013/Auslegungen/Auslegungen/XX-1.html
Hintergründe und Begründungen:
https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/Energieausweise/FAQ_GEG/Fragen/SenatorBremen.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Und hier hängt es dann davon ab, welchen Kriterien man Vorrang gibt. Eine eindeutige Entscheidung gibt es dabei selten.
- selbstständige Nutzbarkeit -- möglich
- trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang -- wahrscheinlich
- Abgrenzung durch die wärmeübertragende Umfassungsfläche -- ja
- eigene Hausnummer -- wahrscheinlich, bei Grundstücksgrenze
- Eigentumsgrenzen -- ja?
- eigener Eingang -- ja
- Brandwände -- hier wahrscheinlich nicht relevant
Von daher spricht eigentlich alles für zwei Nachweise, gerade wenn im Bauantrag von zwei Gebäuden ausgegangen wird.
Nach dem ersten Beitrag, ohne die Info zu Grundstücksgrenze und Bauantrag, hätte ich gesagt es spricht mehr für zwei Nachweise. Einen gemeinsamen Nachweis hätte ich aber niemanden vorgeworfen.
Mit den Aussagen im zweiten Beitrag ist es aber eigentlich eindeutig.
Moin,
wem nützt bei einer Bebauung... an oder auf der Flurgrenze und der Ausweisung von zwei Gebäuden mit Trennung nach Bauordnung , der Gebäudeausweis für Alt - und Neubau zusammen ! Würde ich weder als Architekt noch als Brandschutzplaner und auch nicht als EE-SV dem Bauherren einreden ( ich gehen mal davon aus, dass der Eigentümer vom Bestandsgebäude Bauherr auch vom Neubau ist ).
MFG RR
Ach ja noch zusätzlich zu erwähnen. Die Grundstücksgrenze verläuft direkt durchs Carport, deswegen sogar 2 Grundsücke.
Im Bauantrag wird ebenfalls Neubau Wohngebäude und Neubau Garagengebäude geschrieben.