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65%-Deckungsanteil nach GEG

65%-Deckungsanteil nach GEG an erneuerbaren Energien: bei bestehender elektrischer Direktheizung im Fußboden (aus 1971) soll im Wohngebäude eine Luft-Luft-Wärmepumpe (Klimaanlage auch mit Heizfunktion) nachgerüstet werden. Das Haus ist mäßig gedämmt, neue gute Dachdämmung 0,14  ist vorgesehen. Es gibt (noch) keine gemeinsame Steuerung zwischen der alten Fußbodenheizung und der geplanten Wärmepumpenheizung. Darf die bestehende elektrische Direktheizung in den 65%-Anteil EE mit eingerechnet werden? 

FAQ 8.14 ist bekannt.

1 Antwort

Ist auch FAQ 8.09 bekannt?

Folgende Erzeuger dürfen zusätzlich als Erfüllungsoption
angerechnet werden:
• Stromdirektheizungen, sofern Anrechnung nach GEG zulässig

Nach GEG §71(3) ist die Stromdirektheizung als Erfüllung EE zulässig nach Maßgabe §71d.
§71d stellt nur zusätzliche Anforderungen beim Neueinbau bei Sanierung oder Neubau. Anforderungen an bereits bestehende Stromdirektheizungen werden dort nicht gestellt. Daher ist davon auszugehen, das diese als Anrechnung nach GEG zulässig sind.

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