Die Unternehmensgesellschaft als echte Alternative
Zunächst etwas über die rechtliche Ausgangslage: Als Rechtsform eines Unternehmens „Energieberater“ kommt zunächst der Einzelunternehmer in Betracht. Schließen sich mehrere Personen zusammen, bietet sich die Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an. Auch die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist möglich. In diesem Fall kann die Rechtsform der GmbH gewählt werden, wobei bei einer Kapitalgesellschaft im Gegensatz zu den Personengesellschaften ein Mindeststammkapital in Höhe von 25000 Euro zu erbringen ist.
Das Einzelunternehmen erfordert keinen speziellen Gründungsakt, es entsteht durch Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit. Die GbR entsteht kraft Gesetzes, wenn mehrere Energieberater gemeinsam mit einem gleichgerichteten Zweck handeln und jeder einen Beitrag zur Gesellschaft, beispielsweise in Form von Kapital oder auch in Form von Arbeitsleistung einbringt. Alle Gesellschafter müssen sich dann an die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) halten, diese können nur durch einen Gesellschaftsvertrag modifiziert werden.
Die Unternehmergesellschaft
Künftig kann neben der Gründung einer GmbH auch die Gründung einer sogenannten Unternehmergesellschaft als neue Rechtsform in Betracht kommen. Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Dieses Gesetz soll im November 2008 in Kraft treten. Ein Kernanliegen des Gesetzes ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen, da bislang häufig ein Wettbewerbsnachtei ...