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Änderungen im GmbH-Recht

Kennen Sie die Mini-GmbH?

Am 26.6.2008 passierte der Gesetzentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) den Deutschen Bundestag. Auf dieser Basis wurde zum 1.November2008 die (haftungs­beschränkte) Unternehmergesellschaft eingeführt. Ziel ist es, Unternehmensgründungen zu erleichtern und zu beschleunigen. Bei der Unternehmergesellschaft (UG) handelt es sich nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Die Mini-GmbH kommt mit einem Euro Gründungskapital aus, jedoch darf der Gewinn nicht voll ausgeschüttet werden. Somit ist die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft eine „einfachere Variante“ der bestehenden GmbH und dient vor allem dazu, dass die Gründungs- und Startphase von Existenzgründern vereinfacht und erleichtert wird. Das Gesetz sieht zwingend vor, dass Rücklagen gebildet werden müssen. Somit muss ein Viertel (25%) des erwirtschafteten Gewinns (Jahresüberschuss) in eine Rücklage einfließen. Die gesetzliche Rücklagenbildung ist zeitlich nicht begrenzt, sondern abhängig von der Höhe. Dies bedeutet für die Praxis: hat eine Unternehmergesellschaft durch gesetzliche Rücklagen das Mindestkapital der GmbH von 25000 Euro erreicht, so können die Gesellschafter die Rücklage als Stammkapital einbringen und kraft Gesetz wird aus der Unternehmergesellschaft eine GmbH. Dieser Vorgang ist kein „Muss“, d.h. das Einbringen der Rücklage als Stammkapital in die GmbH geschieht freiwillig. Wenn dieser Weg nicht beschritten wird, bleibt die Unternehmergesellschaft weiter bestehen wie auch die Pf ...

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