Um die erheblichen CO2-Minderungspotenziale im Wohngebäudebereich umzusetzen, wurde Anfang 2002 die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Deutschland eingeführt. Die integrierte Betrachtungsweise fordert ein besseres Zusammenarbeiten aller Baubeteiligten (Abb. 1). Gleichzeitig hat sich der Staat als Kontrollinstanz im Rahmen der Deregulierung zurückgezogen. Damit muss die Umsetzung der EnEV bei Neubau und Altbausanierung vor allem auf privater Basis geregelt werden. Ob dies in der Praxis auch funktioniert wurde für das Land Baden-Württemberg in einer Studie vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH (ifeu) und ECONSULT Rottenburg untersucht. Unterstützt wurde das Projekt von der ZukunftsoffensiveIII des Landes Baden-Württemberg.
Sowohl die Angebotsseite (Ministerien, Bauämter, Architekten, Ingeniere, Handwerker, Hersteller) als auch die Nachfrageseite wurden über die Erfahrungen mit der EnEV im Wohnungsneubau und -bestand umfangreich befragt. 2005 wurden dazu 5000 Fragebögen an die Mitglieder des Haus & Grundbesitzerverbandes in Karlsruhe und Offenburg sowie etwa 8000 Fragebögen an die Handwerker, Ingenieure und Architekten in Baden-Württemberg versendet. Unterstützt durch die untere Baubehörde wurden außerdem etwa 400 Fragebögen an Bauherren in Mannheim verschickt. Der Rücklauf der Fragebögen lag zwischen 7 % (Neubau) und 23 % (Fragebogen Stuckateure). Ergänzt wurden diese Aktionen durch Telefoninterviews und Expertenworkshops.
Die behördliche Kontrolle fehlt
Aufbauend auf eine Vorgängerstudie [1] erfolgte zu Beginn auch eine Bestandsaufnahme der unterschie ...
Umsetzung der Energieeinsparverordnung 2002 evaluiert