Die Bundesregierung will den Wärmebedarf des Gebäudebestands langfristig mit dem Ziel senken, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand vorzuweisen. Bis 2020 soll der Wärmebedarf um 20 % gesenkt werden. „Nahezu klimaneutral“ setzt das Energiekonzept der Bundesregierung mit einer „Minderung des Primärenergiebedarfs in der Größenordnung von 80 %“ gleich. Umgesetzt werden sollen die Ziele unter anderem über die Energieeinsparverordnung.
Biomasseverbrennung statt Gebäudedämmung
Der Arbeitsentwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2012) kursiert momentan mehr oder weniger geheim durch die Reihen der Fachleute und Lobbyisten. Die Meinungen sind durchaus geteilt: Was den einen viel zu weit geht, ist für andere nicht zukunftsträchtig: In einem Fachartikel in der Fachzeitschrift TGA Fachplaner verdeutlichen Dr.-Ing. Kati Jagnow und Prof. Dr.-Ing. Dieter Wolff, dass der Primärenergiebezug und das Kompensationsprinzip der EnEV langfristig unumkehrbare Fehlentwicklungen verursachen. Mit diesen Mechanismen und der momentanen „nahezu klimaneutral“-Definition würden falsche Anreize geschaffen, die letztendlich die übergeordneten Klimaschutzziele aushebeln. Nach dem Arbeitsentwurf wäre es beispielsweise zulässig, Neubauten auf dem Stand der 1980er-Jahre zu dämmen, wenn man zum Heizen die begrenzte Ressource Holz verwendet. GLR
<strong>Primärenergiebezug und Kompensationsprinzip: <br />EnEV Arbeitsentwurf auf dem Holzweg</strong>
ENEV