Die im August 2018 eingereichte Arbeit mit dem Titel Analyse des Vollzugs der Energieausweise in den Bundesländern - eine vergleichende Studie kommt zwar zu dem Schluss, dass der Energieausweis ein wichtiges Instrument zum Erreichen nationaler und internationaler Klimaschutzziele sein könnte. Allerdings sei es mit den derzeitigen Regelungen kaum möglich, ihn energiepolitisch wirkungsvoll einzusetzen. Auch wenn die Handhabung in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein mag, kommt die Arbeit zu dem Schluss, dass die Kontrollverfahren bundesweit unzureichend sind – in manchen Ländern gibt es keine entsprechenden Kontrollstellen, in anderen mangelt es bereits an einer Durchführungsverordnung zur Energieeinsparverordnung (EnEV). Außerdem bewertet die Arbeit die Aussagekraft vor allem von Verbrauchsausweisen häufig als zu niedrig.
GIH: „Weg mit dem Verbrauchsausweis“
Dem GIH sind Verbrauchsausweise schon seit Langem ein Dorn im Auge, da sie meist online erstellt werden und keine umfassenden und vergleichbaren Informationen über Gebäudehülle und Technik liefern. GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig: „Aus unserer Sicht gehören Verbrauchsausweise ganz aus dem Verkehr gezogen. Im Idealfall sollte im Gebäudeenergiegesetz auf Bedarfsausweisen bestanden werden, die zudem einen verpflichtenden Besuch vor Ort durch einen Energieberater voraussetzen. Nur so können der Status Quo erfasst und Modernisierungsmaßnahmen vorgeschlagen werden.“
Kontrollen brauchen Fachpersonal für Vollzug
Für die stichprobenartige Kontrolle von Energieausweisen hat die Bundesregierung eigentlich ein dreistufiges Verfahren entwickelt, das sowohl EU- als auch Bundesrecht entspricht. Allerdings hapert es mit der Umsetzung, da die einzelnen Bundesländer fachlich und personell schlecht aufgestellt sind.
Leppig: „Hier muss unbedingt etwas getan werden. Es geht nicht an, dass die EnEV-Kontrollstelle in Mecklenburg-Vorpommern nur mit einer fünftel Personalstelle ausgestattet ist oder in einem großen Bundesland wie Baden-Württemberg nur 300 von 52.000 Energieausweisen überprüft werden.“ Ebenso wichtig sei es jedoch, einen einheitlichen Bußgeldtatbestand für Energieausweise und Erfüllungsnachweise zu schaffen – entweder über das Gebäudeenergiegesetz oder aber auf Länderebene. Ein weiterer Schritt wäre, dass bei Beantragung einer Baugenehmigung über die Bauvorlagenverordnung bundesweit sichergestellt wird, dass für das fragliche Gebäude ein sachlich korrekter Energieausweis besteht.
Transparenz beim Energieausweis
Die Bachelorarbeit zeigt auch auf, dass kein Bundesland offizielle Zahlen der Kontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen veröffentlicht. Leppig: „Das Vertrauen der Gebäudeeigentümer in den Energieausweis kann aber nur durch Transparenz gewonnen werden.“ Außerdem könne die Auswertung der Kontrollergebnisse die Aussteller für klassische Fehler sensibilisieren und so die Qualität der Ausweise erhöhen.
„Energieausweis mit Energieberatung verbinden“
Ein Energieausweis ist nach der EnEV maximal zehn Jahre gültig, dann muss er erneuert werden. „Ist der Energieberater dann sowieso im Haus, kann er auch gleich eine ausführliche energetische Beratung durchführen“, schlägt Leppig vor – was auch der im individuellen Sanierungsfahrplan umgesetzten Idee einer regelmäßigen und ganzheitlichen Beratung entspräche. Leppig: „Wird die Beratung beworben und durch ein Förderprogramm lukrativ gestaltet, sollte sich Beratungsquote signifikant steigern lassen. Und Studien und Erfahrungen zeigen, dass damit eine Steigerung der Sanierungsquote einhergeht.“ GLR