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ENERGIESTANDARD

Hessen führt “Fast-Nullenergie“-Standard ein

In Hessen gelten ab sofort im staatlichen Hochbau des Landes neue, einheitliche Standards für die Energieeffizienz von Neubauten und Bestandsgebäuden. Hessen Umweltministerin Silke Lautenschläger: „Das Ziel der neuen Standards ist die nachhaltige Verminderung von Treibhausgas-Emissionen im Rahmen der Strategie einer CO2-neutralen Landesverwaltung.“ Hessens Finanzminister Karlheinz Weimar, dem die hessische Bauverwaltung untersteht: „Nach den verschärften Standards sind alle Neubauten als ‚Fast-Nullenergiegebäude’ zu errichten. Damit übertrifft der Neubaubestand des Landes in absehbarer Zeit sogar das energetische Passivhaus-Niveau. Nach Angaben von Lautenschläger und Weimar sind die nun in Hessen verankerten energetischen Schwellenwerte flächendeckend in Deutschland erst im Jahr 2019 im Rahmen der Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie zu erwarten.

Langfristig bessere Wirtschaftlichkeit
Konkret bedeutet die Neuregelung, dass bei allen neuen Bauprojekten die Gebäude so zu errichten sind, dass die Gebäudehülle die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) im Mittel um 50 % unterschreitet. Dieser Richtwert entspricht Passivhausniveau. Bereits laufende Bauvorhaben werden von der hessischen Bauverwaltung derzeit dahingehend überprüft, ob die verschärften Energiestandards nachträglich angewendet werden können. Der dann noch nötige Primärenergiebedarf ist vorrangig durch die Optimierung von Gebäude und Anlagentechnik zu vermindern. Mehrkosten bei den Baumaßnahmen werden auf rund 10 % geschätzt. „Die höhere Energieeffizienz der Gebäude lässt aber eine deutliche Minderung der Betriebskosten und damit langfristig größere Wirtschaftlichkeit erwarten“, so der Finanzminister.

Energieeffizient sanieren oder umziehen
Auch für Baumaßnahmen im Bestand der Landesbauten wurden neue Standards festgelegt. Energetische Grundsanierungen von Gebäuden werden künftig mit dem Ziel ausgeführt, keinen Gebrauch mehr von der in der EnEV verankerten Möglichkeit einer Abschwächung (Überschreitungen des Primärenergiebedarfs um 40 %) der energetischen Anforderungen zu machen. Falls sich dies technisch als zu aufwendig oder als unwirtschaftlich darstelle, werde eine energieeffizientere Unterbringung an anderem Ort geprüft. Neuanmietungen für Zwecke der Landesverwaltung orientieren sich hinsichtlich der Energieeffizienz ebenfalls an den neuen Standards. GLR

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