Seit dem Inkrafttreten der EnEV 2016 ist immer wieder zu hören, dass mit einer Kombination aus Solarthermie und Gas-Brennwertkessel die gesetzlichen Vorgaben für den Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern praktisch nicht mehr erfüllt werden könnten. Die erforderlichen Solarflächen seien so groß, dass sie auf üblichen Dächern keinen Platz fänden und die damit verbundenen hohen Kosten gegenüber alternativen Anlagenkonzepten nicht konkurrenzfähig.
Stefan Remke von CitrinSolar und Oliver Schweiger vom Unternehmen ArcheNea haben nachgerechnet. Anhand von fünf Mustergebäuden zeigen sie, wie Solaranlagen bedarfsgerecht dimensioniert werden können, wenn die Parameter der Energieberater-Software angepasst werden.
Eines der betrachteten Gebäude ist ein Zehnfamilienhaus, die übrigen sind Ein- oder Zweifamilienhäuser. Außer einem KfW-55-Haus und einem KfW-55-Sonnenhaus wurden drei Gebäude nach EnEV 2016 definiert. In allen Fällen kombinierten sie Solarthermie mit Gas-Brennwerttechnik. Um das EEWärmeG zu erfüllen, legten sie für die Solarthermieanlagen einen Deckungsanteil von mindestens 15 % fest. Bei den EnEV-Gebäuden beschränkten sie sich auf solare Brauchwassererwärmung, während bei den KfW-55-Gebäuden zusätzlich eine solare Heizungsunterstützung angenommen wurde. Um die Solarfläche zu begrenzen, wurde für das KfW-55-Haus mit normaler solarer Deckung eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung berücksichtigt.
Eine Übersicht über die verwendete Software und die Einstellungen sowie ausführlichere Informationen zu den Berechn ...
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