Vom Versprechen von Bundesbauministerin Klara Geywitz, jährlich 400.000 neue Wohnungen zur Verfügung zu stellen ist nichts mehr übrig. 295.000 waren es 2022, davon seien weniger als ein Drittel klassische Mietwohnungen und weniger als ein Zehntel bezahlbare Sozialwohnungen, so der deutsche Mieterbund. 2023 dürfte die Bilanz noch bitterer ausfallen. Nur noch 156.2000 Wohnungen wurden in den ersten sieben Monaten 2023 genehmigt, das bedeutet aber nicht, dass sie auch gebaut werden.
Grund genug, nun durch klare Rahmenbedingungen und mittelfristige Zuverlässigkeit klare Rahmenbedingungen zu schaffen. Bei der Sanierung droht eine Kehrtwende gerade bei den Wohnungen, die im schlechtesten Zustand sind. Die Deneff meldet, dass sich die Bundesregierung im EU-Rat in einer Kehrtwende gegen diskutierte Vorgaben zur verbindlichen Sanierung der energetisch schlechtesten Wohngebäude aussprechen wolle. Der Verband spricht von einer Sanierungsrate von unter einem Prozent.
Vorgeschlagen von der EU sind Mindeststandards in der Sanierung. Die komplett technologieoffenen Standards sollen nach EU-Plänen etwa die 15 bis 25 schlechtesten Prozent des Bestands erfassen, mindestens 10 Jahre Vorlaufzeit bis zum Inkrafttreten geben und von finanziellen Unterstützungsprogrammen, nationalen Ausnahmeregeln und Härtefallklauseln begleitet werden, um niemanden zu überfordern. Dafür hatte sich die Gebäude-Allianz ausgesprochen, zu der knapp 30 Verbände aus der Bau- und Umweltbranche gehören. Die Bundesregierung habe sich entschieden, eine von der EU-Kommission vorgeschlagene Sanierungspflicht für Häuser abzulehnen, betonte die Bauministerin auf dem Gipfel. Das bedeutet, dass gerade die Gebäude, die am schlechtesten in Schuss sind, nicht angefasst werden müssen. Sie könnten aber zum großen Teil mit relativ kostengünstigen Maßnahmen schnell bessere Effizienz erreichen.
Einer Umsetzung des Effizienzhaus-Standards 40 im Neubau „auf die Schnelle“ erteilte Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck eine Absage. „Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes ist sichergestellt, dass Neubauten ab 2024 klimafreundlich heizen. Deshalb halte ich es nicht mehr für nötig, jetzt auf die Schnelle den neuen Standard EH 40 einzuführen“, sagte er der Nachrichtenagentur „Reuters“.
Die bisherigen Impulse aus dem Ministerium Geywitz für mehr Wohnungsbau für Familien ziehen nicht. Seit Start des Programms zur Wohnraumförderung im Juni sind gerade einmal 245 Anträge eingegangen. „Wir verbessern deshalb die Förderbedingungen und machen damit das Programm attraktiver“, erklärt Geywitz. Die Schwelle des Jahreseinkommens wird von 60.000 Euro bei einer dreiköpfigen Familie auf 90.000 Euro heraufgesetzt. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro. Darüber hinaus werden die von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 Euro angehoben. Der effektive Jahreszins soll bei 0,5 Prozent liegen.
Die Bundesingenieruskammer begrüßt die Einführung des digitalen Bauantrags zeigt jedoch, wie langwierig solche Prozesse sind. Sollte die Genehmigungsfiktion von 3 Monaten umgesetzt werden, so wäre dies aus Sicht der Bundesingenieurkammer ein wirklicher Fortschritt. pgl