Zum 1. Dezember 2017 ist die neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude in Kraft getreten. Für viel Aufsehen hat der erweiterte Energieberaterkreis gesorgt. Es gibt aber auch weitere Änderungen und Neuerungen, beispielsweise, dass Energieberater für die Zulassung eine Haftpflichtversicherung benötigen, die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Energieberatungsleistungen abdeckt sowie ein längerer Bewilligungszeitraum.
Um sich schnell in die Neuerungen einzuarbeiten hat das BAFA mehrere Dokumente veröffentlicht:
- Merkblatt für die Erstellung eines Beratungsberichts (Richtlinie 2017)
- Synopse: Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung; individueller Sanierungsfahrplan) Richtlinie 2014 - Richtlinie 2017
- Synopse: Gegenüberstellung der Mindestanforderungen an den Inhalt eines Beratungsberichts nach BAFA-Checklisten (Richtlinie 2014 - Richtlinie 2017)
Zudem sind hier für den iSFP die Kurzanleitung, das Handbuch für Energieberater und die Checkliste zur Datenaufnahme verlinkt.