Das Update der iSFP-Druckapplikation wird dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zufolge voraussichtlich im November veröffentlicht. Die Version 2.3 enthält zusätzlich zu den bisherigen Bauherrendokumenten ein neues Datenblatt zur Überprüfung der einzureichenden Werte, das ab Anfang 2023 verpflichtend bei Stichprobenkontrollen einzureichen sein wird.
Es dient der Qualitätssicherung und bildet bis zu 30 Werte ab, zum Beispiel das beheizte Gebäudevolumen, den Wärmebrückenzuschlag und den Jahres-Primärenergiebedarf für den Ist- und den Zielzustand sowie die U-Wert-Tabelle. Das Datenblatt hebt Werte optisch hervor, die außerhalb eines empirisch plausiblen Bereiches liegen.
Mithilfe des Datenblattes können Energieberaterinnen und Energieberater fehlerhafte Eingaben oder andere auffällige Werte schneller erkennen und korrigieren, bevor sie den iSFP finalisieren. Das Datenblatt zur Qualitätssicherung ist zur Vorprüfung für die Energieberaterinnen und Energieberater gedacht: Als Teil der Prüfung der iSFPs beim BAFA soll es kontinuierlich weiterentwickelt werden. Es muss den Auftraggeberinnen und Auftraggebern nicht inhaltlich erläutert werden.
Mehr Informationen rund um den iSFP finden Sie auf der Internetseite des Gebäudeforums. Quelle: BAFA / jb
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