Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt seit dem 3. September 2013 für Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden 1000 Gutscheine in Höhe von je 250 Euro zur Verfügung. Der Gutschein richtet sich an die Empfänger der Energieberatung, also vorrangig an Eigentümer von Wohngebäuden, und kann von diesen online abgerufen werden (Link zur Gutschein-Aktion auf www.bafa.de). Gleichzeitig wird eine Befragungsaktion der Eigentümer gestartet, die zur weiteren Optimierung des Förderangebots genutzt werden soll. So kann der Gutschein genutzt werden:
- Nach der Beauftragung des Energieberaters (www.energie-effizienz-experten.de) muss dieser spätestens bis zum 31. Dezember 2013 den Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung beim BAFA beantragen.
- Beim Beratungstermin händigt der Beratungsempfänger dem Energieberater den Gutschein aus.
- Der Gutscheinbetrag von 250 Euro wird auf das Konto des Beratungsempfängers überwiesen, sobald der Energieberater nach der Vor-Ort-Beratung die Unterlagen über den Verwendungsnachweis (Beratungsbericht, Rechnung, Verwendungsnachweiserklärung) und den Gutschein beim BAFA eingereicht hat.
- Der Gutschein mindert somit für den Beratungsempfänger die Kosten der Energieberatung und gilt zusätzlich zu der Förderung, die das BAFA nach der Richtlinie für die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort direkt an qualifizierte Energieberater auszahlt.
- Der volle Betrag von 250 Euro kann nur ausgezahlt werden, wenn der Eigenanteil laut Rechnung des Beraters mindestens 250 Euro beträgt.
- Mit dem Gutschein ist eine Befragungsaktion verbunden, die zur weiteren Optimierung des Förderprogramms durchgeführt wird.
- Auf die Ausgabe eines Gutscheins bzw. auf die Zahlung der 250 Euro besteht kein Rechtsanspruch. Der Gutschein ist nicht übertragbar.
Achtung: Der Gutschein gilt für die ersten 1000 Anträge, die zwischen dem 3. September 2013 und dem 31. Dezember 2013 beim BAFA eingehen. GLR