Am 5. April 2023 hatte die Deutsche Energie-Agentur (dena) den Verwaltungswissenschaftler Michael Schäfer als neuen Geschäftsführer vorgestellt. Zum 14. Juni sollte er dem amtierenden Vorsitzenden der dena-Geschäftsführung, Andreas Kuhlmann, nachfolgen. Doch nun sieht es so aus, als könne er sein Amt nicht antreten. Grund: Schäfer war Trauzeuge von Staatssekretär Patrick Graichen, der zur Findungskommission gehörte. "Im Verfahren der Findungskommission habe ich leider nicht richtig aufgepasst. Ich hätte mich ab dem Moment, als Michael Schäfer Kandidat wurde, aus dem Verfahren zurückziehen sollen, damit im weiteren Prozess kein falscher Eindruck entsteht", erklärte Graichen nun in einem vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichten Zitat. Das Verfahren soll nun überprüft und gegebenenfalls neu aufgesetzt werden. dena-Aufsichtsratsvorsitzender Stefan Wenzel wird dem Aufsichtsrat laut offizieller Mitteilung eine Beschlussvorlage vorlegen, die eine Neuaufsetzung des Auswahlverfahrens und eine Neuausschreibung der Stelle vorsieht. Die Findungskommission soll zudem breiter aufgestellt werden und auch eine Vertretung der beteiligten Häuser vorsehen.
Wie das Auswahlverfahren für den dena-Geschäftsführerposten ablief
Das vorherige Auswahlverfahren war dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge in mehreren Etappen erfolgt. So war im Vorfeld eine Findungskommission gebildet worden. Ihr gehörten an: der parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel als dena-Aufsichtsratsvorsitzender, der fachlich zuständige Staatssekretär Patrick Graichen, der für die Beteiligungsführung zuständige Referatsleiter sowie als Gast die zweite dena-Geschäftsführerin Kristina Haverkamp. Ein externer Personaldienstleister war mit der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten beauftragt worden. Die Findungskommission hatte daraufhin mit ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten gesprochen, eine Vorauswahl getroffen und dem dena-Aufsichtsrat einen Personalvorschlag vorgelegt. Der Aufsichtsrat hatte sich nach einem Auswahlgespräch einstimmig für Michael Schäfer entschieden und die Gesellschafterversammlung hatte zugestimmt. Nun muss der Aufsichtsrat entscheiden, ob die Stelle neu ausgeschrieben wird. Quelle: BMWK / dena / jb
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