Tausende Hausbesitzer sind davon bedroht, öffentliche Fördermittel zur Energieeinsparung zurückzahlen zu müssen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Verbands Privater Bauherren (VPB). Grund: Die für Fördermittel relevanten Vorschriften werden von vielen Schlüsselfertiganbietern nicht eingehalten. „Es ist erschreckend, wie landauf landab gutwilligen Bauherren und Immobilienkäufern das Geld aus der Tasche gezogen wird.“ Thomas Penningh, VBP-Vorsitzender hat nun schwarz auf weiß, was er und seine Mitstreiter im Verbraucherschutzverband schon länger mutmaßen: Die meisten Energieausweise beim schlüsselfertigen Neubau sind mangelhaft, die errechneten Energiewerte werden in der Realität oft nicht erreicht. Dies geht aus einer Untersuchung des VPB hervor, zu der alle im Jahr 2007 von VPB-Bausachverständigen geprüften Energieausweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) für Neubauten herangezogen wurden.
Probleme schon beim Rechnen...
„Das Ergebnis der VPB-Untersuchung ist für uns alarmierend“, resümiert der Bausachverständige. Offenbar haben viele Anbieter schon bei simplen Rechenvorgängen Probleme: Fast 60% aller vom VPB untersuchten Nachweise haben teilweise gravierende Rechenfehler. Aber selbst wenn die Berechnung stimmt, hapert es an der Ausführung: In gut 54% aller untersuchten Fälle wurden die in der Rechnung angenommenen Materialien auf der Baustelle gar nicht verwendet. Häufig, so stellte der VPB fest, ersetzten Bauunternehmer auf eigene Faust die in der Rechnung vorgesehene Dämmung entweder durch dünnere Dämmstoffe oder durch völlig andere Materialien. „Viele Bauherren bekommen kein Energiesparhaus, sondern eine echte Mogelpackung.“
„40% der Ausweise entsprechen nicht der EnEV“
„Aber es kommt noch schlimmer“, kritisiert Verbraucherschützer Penningh: Etwa 40% der Energieausweise im Neubau entsprechen überhaupt nicht den Vorschriften der Energieeinsparverordnung. Und über die Hälfte, nämlich 53%, aller Bauten, die durch öffentliche Zuschüsse und Kredite gefördert werden, erfüllen nicht einmal die Förderbedingungen. „Prüfen die Geldgeber hier gezielt nach, was sie sich ja ausdrücklich vorbehalten, dann verlieren die Bauherren ihren Förderanspruch und müssen womöglich bereits gezahlte Gelder zurückerstatten“, mahnt der VPB-Fachmann. GLR
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