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ENERGIEAUSWEIS

Noch viele Nichtwohngebäude ohne Ausweis

Ab dem 1. Juli 2009 brauchen alle Nichtwohngebäude einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Ob Bürogebäude, Supermarkt, Gaststätte oder Hotel, der Gebäudeeigentümer muss dem potenziellen Interessenten spätestens auf Nachfrage ein solches Dokument vorlegen. Bisher verfügen jedoch nur 35% der gewerblichen Nichtwohngebäude über einen Energieausweis. Das ergab eine Umfrage1) der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) unter Eigentümern. Von den bisher ausgestellten Energieausweisen für Gewerbeimmobilien sind 66% verbrauchsorientiert und 34% bedarfsorientiert.

Auf die Frage, ob sie in den nächsten fünf Jahren eine komplette oder teilweise energetische Modernisierung in ihren Nichtwohngebäuden planen, gaben 40% der befragten Eigentümer eine positive Antwort. 49% wollen dagegen überhaupt nicht modernisieren. Und das obwohl nach Einschätzung der Mehrheit der gewerblichen Eigentümer Vermieter und Verkäufer bereits heute Preisabschläge hinnehmen müssen, wenn ihre Immobilien zu hohe Energiekosten verursachen.

In öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und über 1000 m2 Nutzfläche muss der Energieausweis außerdem auch gut sichtbar aushängen. Die Aushangverpflichtung betrifft insgesamt ca. 55.000 öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Landratsämter oder Krankenhäuser. Von den öffentlichen Gebäuden mit Aushangverpflichtung können 75% noch keinen Energieausweis vorzeigen, wie eine weitere Umfrage der dena ergab (siehe auch Meldung im GEB-Letter 14-2009). GLR

Uns interessiert Ihre Meinung: redaktion.geb-letter@geb-info.de

1) Die Umfrage wurde von der TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH im April und Mai 2009 durchgeführt. Befragt wurden insgesamt 400 gewerbliche Eigentümer. Weitere Hintergrundinfos...