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ENERGIEAUSWEIS

dena warnt vor Billigangeboten

„Energieausweis nur 9,90 Euro“: So oder ähnlich bewerben derzeit einzelne Firmen die Erstellung von Energieausweisen für Gebäude. Die Eigentümer müssen lediglich einen Internet-Fragebogen über den Energieverbrauch der letzen drei Jahre ausfüllen und wenig später liegt der fertige „Energieausweis“ in ihrem Briefkasten. Kein Vor-Ort-Termin, kein großer Aufwand – allerdings oftmals auch kein gültiger Energieausweis. Jetzt warnt die Deutsche Energie-Agentur (dena) vor Billigangeboten für Energieausweise

Böse Überraschungen und Bußgelder
Der Energieausweis zum Dumpingpreis erweise sich oft als Mogelpackung. Wer hier geize, könne eine böse Überraschung erleben. Die Vorlage eines nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Dena-Geschäftsführer Stephan Kohler: „Es werden Energieausweise angeboten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) entsprechen und deshalb ungültig sind. Der Eigentümer sollte die Qualität und die Gültigkeit des angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen.“ Kohler nennt folgende Kriterien zur Beurteilung eines Angebots:

  • Dem Energieausweis müssen individuelle Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden – egal, ob er auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht. Die dringende Empfehlung der dena: „Dazu sollte der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern vor Ort prüfen.“ Fehlen die Sanierungstipps, ist der Energieausweis ungültig. Eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und Aussteller zum Ausschluss der Empfehlungen sei für einen Energieausweis im Anwendungsbereich der EnEV nicht zulässig.
  • Die Gebäudemaße und der Energieverbrauch dürfen vom Eigentümer zwar selbst erhoben und an den Energieausweis-Aussteller übermittelt werden. Allerdings ist der Aussteller gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob diese Angaben plausibel sind. Bei der Übermittlung der Daten über ein Internetformular kann diese Prüfung ohne Rücksprache kaum gewährleistet werden. Die Gefahr, dass fehlerhafte Daten zugrunde gelegt werden, sei in diesem Fall sehr hoch. Der Aussteller sollte den Eigentümer zumindest telefonisch kontaktieren und sich der Richtigkeit der Daten versichern.

Wie viel Energieberatung für Energieausweis?
Die dena empfiehlt grundsätzlich eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller vor der Erstellung des Energieausweises. Auf diese Weise könnten „die Gebäudedaten und der bauliche Zustand des Gebäudes angemessen erfasst und die Modernisierungsempfehlungen präzise ermittelt werden“. Aus der Sicht eines Gebäude-Energieberaters eigentlich der Idealfall. Da aber die Politik „Ein Energieausweis kostet ab 40,00 Euro.“ und die Energieeinsparverordnung vorhersehbar die Probleme provoziert hat, vor denen die dena jetzt warnt, ändert sich das Stimmungsbild. Nicht aus Überzeugung, aber aus Akzeptanz der Rahmenbedingungen, plädieren viele Energieberaterkollegen dafür, Energieberatung und Energieausweisausstellung so weit wie möglich zu differenzieren. In der Hoffnung, dass sich letztendlich die Energieberatung mit dem Energieausweis als Abfallprodukt durchsetzt.

Uns interessiert Ihre Meinung! Unter Berücksichtigung der verabschiedeten EnEV: Sollen Energieausweisausstellung und Energieberatung für den Verbraucher deutlich unterscheidbar sein? Halten Sie präventive Verbraucheraufklärung für sinnvoll oder setzten Sie auf den medienwirksamen Knalleffekt bei den ersten nicht verordnungsrechtlich einwandfreien Energieausweisen? Kann man Energieberatung und Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Begehung und Modernisierungsempfehlungen vor der Beauftragung beim Kunden überhaupt erklären? Mit welchen Erwartungen wenden sich potenzielle Kunden an Sie: Energieausweis-Pflichtprogramm oder Energieberatung? Und was wird nach Ihrem Kundengespräch tatsächlich beauftragt? GLR