
Die Schutzgemeinschaft empfiehlt deshalb jedem Mieter oder Käufer einer Wohnung die Angaben auf den neuen und auch auf den alten Energieausweisen zu ignorieren und stets die konkrete Heizkostenabrechnung für die spezielle Wohnung zu verlangen. Nur diese enthalte verwertbare Angaben über den Verbrauch der gewünschten Wohnung. Daneben enthalte sie auch alle Angaben der gesamten Wohnanlage und lasse erkennen, ob die Energie kostengünstig bezogen wird. GLR
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