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Mit offenen Karten

Das Gutachten schlug heftige Wellen: In der Ausgabe 12‑2014 der Fachzeitschrift photovoltaik stellte Franz-Josef Feilmeier von der Firma Fenecon aus Deggendorf im Beitrag „Vorsicht vorm Finanzamt“ (  Webcode 621874 ) eine Analyse vor, die es in sich hatte. In seinem Auftrag hatten Experten die neuen Vorschriften des Bundesfinanzministeriums zur Versteuerung von selbst verbrauchtem Solarstrom analysiert. Die Schlussfolgerung: Stromspeicher sind – zumindest im Privathaushalt – nur wirtschaftlich, wenn der Betreiber ohne EEG baut. Soll heißen: wenn die Anlage nicht am Stromnetz hängt, also kein Solarstrom ins öffentliche Netz eingespeist werden kann. Wenn es keine Überschüsse aus der Solaranlage gibt, die man nicht im Gebäude verwenden kann. Kaum lag das Heft bei den Lesern, hagelte es Anfragen. „Uns ist bewusst, dass man bei einer wirtschaftlichen Analyse je nach Annahmen und Standpunkt zu verschiedenen Ergebnissen kommen kann und es Ermessensspielräume gibt“, schrieb beispielsweise Steffen Binzel, Geschäftsführer für Vertrieb bei der Densys GmbH in Langenselbold. „Aufgrund dessen stellen wir Ihnen die vom Verfasser getroffenen Annahmen und Ergebnisse und die unseren tabellarisch gegenüber. Sie können dann selbst Ihr individuelles Szenario berechnen.“ Binzel hatte sich mehrere Tage Zeit genommen, um die im Gutachten von Fenecon getroffenen Aussagen zu überprüfen. Auch Steuerberater meldeten sich zu Wort. Pro und contra – offenbar ist das Thema brandaktuell. Und vor allem eins: sehr komplex. Speicherpreise rutschen weiter Denn wie immer liegt die Wahrheit in der Mitte, hängt d ...

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