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Wie sieht der Markt die Energieausweis-Einigung?

Editorial

Kontakt: grossmann@geb-info.de
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Am 24. Oktober hat sich die Regierung endlich zum Energieausweis geeinigt. Danach gilt ab dem 1. Januar 2008: Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor der Wärmeschutzverordnung 1978 errichtet wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis zu verwenden. Allerdings besteht für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon beim Bau den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1978 aufwiesen oder entsprechend modernisiert wurden, eine Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten und Nichtwohngebäude dürfen Eigentümer ebenfalls wählen. Zwischen dem Inkrafttreten der neuen Verordnung und dem 31. Dezember 2007 gilt die Wahlfreiheit allerdings für alle Gebäude. Zahlreiche Verbände und Parteien haben dazu Stellung genommen. Das Deutsche Energieberater-Netzwerk e..V. (DEN) bedauert, dass durch die Zulassung von verbrauchsorientierten Energieausweisen das Instrument Energieausweis insgesamt verwässert wird. Der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Dr. Franz-Georg Rips begrüßte zwar die Einigung, bezeichnete aber die Kompromisslösung als unzureichend. Eine optimale Vergleichbarkeit sei dann gegeben, wenn alle Gebäude nach dem Bedarfsverfahren bewertet würden. Auch die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen übte Kritik: Wir fordern einen einheitlichen Bedarfsausweis für alle Gebäude, unabhängig davon wie groß ein Gebäude ist oder wann es gebaut wurde. Für die Verbraucher ist es wichtig, dass der Energieausweis verständlich, nachvollziehbar und vor ...

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