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Wer zu spät kommt ...

Editorial

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Kaum ein Spruch passt besser auf die Fördersituation in diesem Jahr als dieser. Hatte sich eine Kürzung der Fördergelder herumgesprochen, kam schon die nächste. Seit 17. Juli ruht das Vor-Ort-Beratungsprogramm des BAFA erneut. Die Förderzuschüsse für Pelletheizungen und Solaranlagen wurden Mitte August gestoppt, dies aber gleich rückwirkend. Zur selben Zeit wurde angekündigt, dass der Tilgungszuschuss im CO2-Gebäudesanierungsprogramm ab September auf fünf Prozent reduziert wird. Seither sind erhoffte, aber dann doch nicht wahrgewordene Förderungen keine Einzelschicksale mehr, sondern betreffen viele Beratungskunden.

Wer Förderungen dieses Jahr als sicheres Geld betrachtet und kommuniziert hat, kann jetzt mit enttäuschten Kunden konfrontiert werden. Die Lehre, die das Auf und Ab dieses Jahr der Branche erteilt hat, lautet: Keine Beratung ohne Best- und Worst-Case-Szenario. Was bei großen Investitionsrechnungen in der Industrie schon lange an der Tagesordnung ist, sollten auch Energieberater beherzigen. Jede Wirtschaftlichkeitsberechnung sollte sowohl mit vollen als auch komplett ohne Fördergelder kalkuliert werden. .Auch beim Beratungsgespräch muss der Kunde aufgeklärt werden, wie er sich über die aktuelle Fördersituation auf dem Laufenden halten kann. Und warum nicht auch Kunden nach der Beratung noch informieren, wenn sich Wesentliches ändert? Mit einer Rund-E-Mail kostet das nur ein paar Minuten, die aber gut ankommen und sicher dazu beitragen, dass der Kunde die Leistung des Energieberaters weiterempfiehlt.

Aber verliert die Energieberatung durch die beschnit­tenen Fördermöglichkeiten ein Stück Daseinsberechtigung oder Bedeutung? Nein, denn Energieberatung sollte ganzheitlich verstanden werden. Dann zählen nämlich noch ganz andere Argumente als die pure Monetenjagd. Menschen investieren aus verschiedenen Motiven. Prestige, Bequemlichkeit und Sicherheit sind nur einige davon. Den Nachbarn beim Modernisieren zu übertrumpfen kann wichtiger sein, als ein paar Hundert Euro Zuschuss für die Solaranlage. Die Sicherheit, im Alter in intakten vier Wänden zu wohnen und den Großteil der Rente nicht für Heizkosten ausgeben zu müssen, kann ein stärkeres Argument sein als ein Tilgungszuschuss. Fragen Sie doch mal Ihre Kunden nach ihren Motiven - sicher gibt es dabei einige Überraschungen!

Mit sonnigen Grüßen

Energieberaterin und Chefredakteurin Dipl.-Ing. Britta Großmann

PS: Wissen Sie eigentlich, welche Chancen die Photovoltaik Deutschland bietet? Die Solarpraxis AG hat in der Sonderpublikation Vielfalt für Deutschland zahlreiche Aspekte beleuchtet. Das Heft liegt als besonderer Service für Sie dieser Ausgabe des Gebäude-Energieberaters bei.

Kontakt: grossmann@geb-info.de