Schon mehrfach in diesem Jahr hieß es, die EnEV komme „in den nächsten Wochen“. Mittlerweile kann man getrost das 2013er-Schild an die neue Verordnung dranhängen. Denn Anfang Oktober – zum Zeitpunkt unseres Redaktionsschlusses – war noch kein offizieller EnEV-Entwurf im Umlauf. Die Ministerien haben sich offenbar auf folgende Eckpunkte geeinigt, doch an den Details wird noch gearbeitet: der zulässige Primärenergiebedarf soll für Neubauten in den Jahren 2014 und 2016 um jeweils 12,5 % abgesenkt werden. Das entspricht einer Verschärfung um 25 % im Vergleich zur EnEV 2009. Mit diesen Stufen will man möglicherweise den in den letzten Jahren sehr kurzen Novellierungszeitraum der EnEV wieder verlängern. Das würde dem Markt gut tun, weil damit mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit geschaffen wird. Für Bestandsgebäude scheut man sich jedoch offensichtlich vor neuen oder strengeren Anforderungen oder gar einem „Sanierungszwang“, weil man negative Auswirkungen auf die eh schon zu niedrige Sanierungsquote befürchtet. Dass das Verbot für Nachtspeicherheizungen aufgehoben werden soll, wurde allerdings dementiert. Im Laufe des Oktobers soll der Referentenentwurf fertig sein. Danach steht ihm allerdings noch ein langer Weg bevor, bis daraus eine neue EnEV geworden ist.
Immer wieder haben uns Leser von den Hürden bei der Umsetzung der EnEV in die Praxis berichtet. Energieberater Martin Becker hat uns dazu Folgendes geschrieben: „Ein Vollzug der EnEV findet nur halbherzig statt, tagtägliche Prüfungen in der Praxis belegen, dass die überwiegende Mehrheit der Neubau-Primärenergienachweise nur auf ...