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Mit gefurchter Stirn

Wissen Sie eigentlich, wie viele Arten von Energieausweisen es gibt? Klar: zwei, nämlich den Bedarfs- und den Verbrauchs­ausweis. Doch die gibt es jeweils für Wohn- und Nichtwohngebäude. Das wären also schon mal vier Varianten. Dann existieren aber ja noch die verschiedenen Berechnungsverfahren, nach denen über die Jahre hinweg Energieausweise ausgestellt wurden. Und jetzt kommt mit der neuen EnEV, die Mitte Oktober endgültig abgesegnet wurde und im Frühsommer 2014 in Kraft tritt, noch eine weitere Ausführung dazu: ein neuer Bandtacho. Irgendwann habe ich über der Frage, wie viele Ausweisvarianten und -konstellationen existieren, aufgehört zu zählen.

Noch viel verwirrender wird dieses Gedankenspiel, wenn man alle energiesparrechtlichen Nachweise aus Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz einbezieht. Steigt man bis in die unterschiedlichen Bezeichnungen von Kenndaten ein, wirkt das Ganze so strukturiert wie ein Teller voller Spaghetti.

Verständlich also, dass der Bundesrat seine Zustimmung zur EnEV-Novelle am 11. Oktober nur mit gefurchter Stirn und erhobenem Zeigefinger gegeben hat. In der Pressemitteilung zum Bundesratsbeschluss heißt es: „Trotz der letztendlich erteilten Zustimmung machen die Länder sehr deutlich, dass sie die vorgelegte Verordnung in wesentlichen Punkten für unzureichend halten. Sie gebe kaum ausreichende Antworten auf die enormen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen, die der Energieverbrauch im Gebäudebereich aufwerfe. Allein durch die verschiedenen parallelen Energiesparvorschriften […] leide die Akzeptanz und Transparenz erheblich. Der Bundesrat sieht daher die dringende Notwendigkeit, erhebliche Vereinfachungen in diesem Bereich zu erreichen […].“

In der Begründung zum Bundesratsbeschluss wird die Forderung noch konkreter: „ […] Hierzu müssen EnEG, EnEV und EEWärmeG abgestimmt und in einer Regelung zusammengeführt werden. Letztlich verursachen die im Bereich der Anlagentechnik vorhandenen parallelen Regelungen nicht nur einen unnötigen Planungsaufwand, sondern erschweren zudem die energetische und ökonomische Optimierung von Gebäuden.“ Abschließend forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, unverzüglich mit den Ländern eine grundlegende Überarbeitung der entsprechenden Vorschriften anzugehen.

Das dürfte für Energieberater, Planer, aber auch die ausführenden Gewerke der vielversprechendste Inhalt der neuen EnEV sein: die Aussicht darauf, dass die energiesparrechtlichen Vorschriften transparenter, erklärbarer und abgestimmter werden. Bleibt zu hoffen, dass diesen Worten auch Taten folgen!

Mehr zur neuen EnEV erfahren Sie im Top Thema dieser Ausgabe. Viel Freude beim Lesen wünscht

Ihre

Energieberaterin und Chefredakteurin
Dipl.-Ing. Britta Großmann

PS: Die Redaktion des Gebäude-Energieberaters wünscht Ihnen eine schöne Adventszeit und erholsame Feiertage!