Es war eine kleine Meldung mit großer Wirkung: Ein privater Energieberater hatte sich über das konkurrierende Angebot der Stadtwerke Balingen beim Regierungspräsidium beschwert. Was ihn dazu veranlasst hatte, war deren Vorhaben, neben Vor-Ort-Energieberatungen auch Bauthermografie anzubieten. Er argumentierte mit der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, „nach der es der öffentlichen Hand untersagt ist, bestehenden wirtschaftlichen Strukturen oder Einrichtungen Konkurrenz zu machen“. Nach einiger Zeit zeigte der Protest Wirkung. Die Stadtwerke nahmen ihr Energieberatungs-Angebot zurück.
Der Vorgang liegt schon ein halbes Jahr zurück, wurde aber erst vor kurzem von einer regionalen Tageszeitung aufgegriffen. Nachdem wir im GEB-Newsletter 02/2008 darüber berichtetet hatten, erhielten wir prompt Reaktionen. „Bravo! Gutes Beispiel auf beiden Seiten“, lautete eine der E-Mails. Auch bei dem Balinger Energieberater stand das Telefon nicht still. „Kollegen aus dem ganzen Bundesgebiet kämpfen mit denselben Problemen und wollen wissen, wie Sie vorgehen sollen“, teilte er uns mit.
Zunächst schien es, als ob quer durch Deutschland ein Konkurrenzkampf zwischen Energieberatern und Stadtwerken tobe. Doch dann wurde uns auch von Kooperationen berichtet. Für Energieberater, die mit ihren Stadtwerken eher auf Kriegsfuß stehen, mag das unverständlich sein und unmöglich erscheinen. Dass die Zusammenarbeit funktioniert, liegt in den genannten Fällen daran, dass sich die Tätigkeitsfelder beider nicht überschneiden und die „Hoheitsgebiete“ vertraglich klar geregelt sind. Ein Energieberater beric ...
Konkurrenten oder Partner?