Der Zeitplan zur Verabschiedung der EnEV 2014 war äußerst knapp bemessen. Lange Zeit sah es so aus, als ob das vorher zu novellierende Energieeinsparungsgesetz (EnEG) die EnEV ausbremsen könnte. Doch dies wurde schon am 7. Juni abgenickt. So rückte die Chance in greifbare Nähe, die EnEV doch noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Doch die Ergebnisse der Ausschuss-Beratungen am 20. Juni ließen bereits am Gelingen dieses Zeitplans zweifeln. Der Wohnungsbauausschuss empfahl dem Bundesrat 17 Änderungen, der Wirtschaftsausschuss vier Maßgaben, doch der Umweltausschuss sprach sich für eine Vertagung aus.
Am 5. Juli stand die Verordnung auf der Tagesordnung des Bundesrats und wurde in den Umweltausschuss zurückverwiesen. Am 11. Oktober könnte sie erneut in die Bundesratssitzung kommen. Durch die Vertagung besteht zwar die Chance, Fehler und Unzulänglichkeiten in der EnEV zu beseitigen, aber die Situation liefert Lobbys und Interessenverbänden zugleich auch eine Einladung, mit ihren äußerst unterschiedlichen Meinungen und Forderungen nochmal aktiv zu werden. Wie das ausgeht, lässt sich in Zeiten von Wahlkampf und der danach folgenden Regierungsbildung schwer sagen.
Klar ist jedoch, dass es mit einem Inkrafttreten der neuen EnEV zum Jahresbeginn 2014 nichts wird. Infrage steht auch, ob die Anforderungen zweistufig verschärft werden. Denn die erste Stufe sollte gemäß dem bisherigen EnEV-Entwurf bis Ende 2015 andauern – eine kurze Zeit, wenn man die Verspätung der EnEV bedenkt. Geht man nun zu einem einstufigen Modell über, wird sicher auch nochmal die Höhe der Verschärfungen auf den Verhandl ...