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Das richtige Gespür

Die urbane Wurzel und damit die heimatliche Identität unserer Dörfer, Gemeinden und Städte liegt in der historischen Bausubstanz begründet – je früher die erste urkundliche Erwähnung einer Siedlung datiert ist oder je länger eine Stadtgründung zurückliegt, umso mehr bauliche Zeugnisse erzählen von der Geschichte der Dorf- oder Stadtentwicklung. Sie sind ein wichtiger Bestandteil unserer Kultur, dokumentieren den Wandel der Baustile, erzählen von alter Handwerkskunst und prägen oftmals seit Jahrhunderten das Orts- oder Stadtbild. Zur Bewahrung dieser baukulturellen Zeugnisse entstanden in Europa im frühen 19. Jahrhundert die ersten Denkmalschutzgesetze, in Deutschland erließ erstmals das Großherzogtum Hessen am 16. Juli 1902 ein „Gesetz, den Denkmalschutz betreffend“. Mit der Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 fiel die Denkmalschutz-Gesetzgebung in die Kulturhoheit der Bundesländer, denen es fortan oblag, per Gesetzeskraft jene Bauwerke zu schützen, an deren Erhalt aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Obwohl gerade in Deutschland ganze Altstädte durch Bombardierungen im Zweiten Weltkrieg unersetzlich in Schutt und Asche gelegt worden sind, wurde und wird immer wieder versucht, den Denkmalschutz auszuhebeln – in der Zeit des Wirtschaftswunders war es das Auto, dem viele geschützten Gebäude und sogar ganze Quartiere, vor allem in Städten, aus übergeordnetem Interesse der Infrastruktur zum Opfer fielen. Nach dem Mauerfall zerstörten Umnutzungen und die Immobilienspekulation viele Klein ...

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