Hallo Kolleginnen und Kollegen,
es war wohl erwartbar, dass die Umstellung des Verantwortlichen für Einzelmaßnahmen (KfW zum BAFA) etwas holprig werden würde, vor allem was die zeitlichen Reaktionen des BAFA auf Anfragen und Antragstellungen betrifft. Geänderte oder erweiterte technische Mindestanforderungen sind hier natürlich mit ursächlich. Antworten seitens des BAFA sind dann aufgrund des Zeitdrucks nicht immer ganz zufriedenstellend, so auch folgende auf eine von mir gestellte Anfrage:
Vereinfachter Hintergrund:
Es soll eine südöstliche ausgerichtete Fensterfront eines Bestand-NWG wegen Überhitzung und Blendeffekte mit einem förderfähigen sommerlichen Wärmeschutz (außenliegende Raffstores, einzeln und gruppiert über Kippschalter bedienbar) ausgestattet werden. Die betroffenen Räumlichkeiten sind u.a. Sekretariat, Großraumbüro, Abstell-, EDV-Raum usw.
TMA (tma-beg-em-1.pdf):
1.2 Sommerlicher Wärmeschutz
Gefördert wird der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung zum Beispiel über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung. Dabei sind die Vorgaben der DIN 4108-2:2013-02 zum sommerlichen Mindestwärmeschutz einzuhalten.
1.2.1 Nachweise
• Bestätigung eines Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste (www.energie-effizienz-experten.de)
• Herstellernachweis zu dem Produktmerkmal „außenliegende Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tageslichtversorgung“
• Nachweis der Einhaltung der Vorgaben der DIN 4108-2 zum sommerlichen Mindestwärmeschutz
• Vorhabensbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und –kosten
Hierzu stellten sich mir einige Verständnisfragen. Da das BAFA - wie hier im Forum schon berichtet wurde - schlecht erreichbar ist, habe ich eine Anfrage mit der Bitte um Rückruf über das Kontaktformular gestellt (08.03., hier hätte ich mir zur Protokollierung eine Bestätigungs-Email gewünscht). Der Rückruf fand leider nicht statt, aber zumindest sind mir fast alle Fragen per Email (25.03.) beantwortet worden. Die Fragen selbst hatte ich im Kontaktformular nicht besonders ausformuliert; vorgehabt hatte ich, im Telefongespräch zu einzelnen Punkten konkreter nachzufragen. Es verbleibt also eine gewisse Unsicherheit.
Fragen (in Kontaktformular)/Antworten(Email des BAFA) bzgl. TMA:
FRAGE 1: bzgl. Einhaltung DIN 4108-2: Wird die Förderfähigkeit nach Raumnutzung bestimmt (nur beheizte Aufenthaltsräume)?
ANTWORT BAFA: Ja.
(Anmerkung: Damit wären im konkreten Fall (siehe Hintergrund) die Raffstores vor den Fenstern des Abstellraumes wohl nicht förderfähig. Bei dem EDV-Raum weiß ich noch nicht, ob dieser für Schulungszwecke/ständige Adminstration genutzt wird und damit als Aufenhthaltsraum gelten kann.)
FRAGE 2: zgl. Einhaltung DIN 4108-2: Müssen alle Räume nachgewiesen werden?
ANTWORT BAFA: Alle Räume, für welche Sie einen Sommerlichen Wärmeschutz beantragt haben.
(Anmerkung: Denke ich ist eindeutig.)
FRAGE 3: bzgl. Einhaltung DIN 4108-2: Muss gezeigt werden, dass die Räume ohne die beantragte Massnahme einen Nachweis nicht erfüllt hätten?
(Anmerkung: Diese Frage wurde nicht beantwortet. Ist also mit einem Restrisiko behaftet, hier eine Förderfähigkeit zu bestätigen, obwohl es nach der Norm der Maßnahme nicht bedurft hätte.)
FRAGE 4: bzgl. Herstellernachweis: Gibt es hier ein Formular für Hersteller?
ANTWORT BAFA: Ja, die Hersteller verfügen über dieses.
(Anmerkung: Ich hatte vor der Anfrage einen technischen Leiter eines Hersteller gefragt, ob diesem ein solches Formular bekannt sei, was dieser verneinte.)
FRAGE 5: bzgl. Herstellernachweis: Müssen quantitative Werte eingehalten werden?
ANTWORT BAFA: Sie müssen alle Werte und Nachweise lt. der TMA erbringen.
(Anmerkung: Damit war eine quantitative Aussage bzgl. der Optimierung (Norm?) gemeint. Vermutlich war die Frage zu schwammig, denn die Antwort liest sich wie ein Textbaustein, der so allgemein immer zutrifft.)
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Es ist sicher an den Anmerkungen erkennbar, was in einem Telefongespräch unmittelbar nachgefragt werden würde. Gibt es hier ihrerseits Erfahrungen und/oder Kenntnisse?
Wie weit ist "mit optimierter Tageslichtversorgung zum Beispiel über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung" ausreizbar bzw. was können Alternativen zur LLT/strahl. Steuerung sein?
Danke für Ihre Antworten.
2 Antworten
Im Zweifelsfall würde ich mich nach den FAQ richten.
Das ist wohl die beste Vorgehensweise.
Ich hatte (s.o.) auch die "FRAGE 4: bzgl. Herstellernachweis: Gibt es hier ein Formular für Hersteller?" gestellt und bekam die "ANTWORT BAFA: Ja, die Hersteller verfügen über dieses."
Mittlerweile ist in die FAQ-Liste folgendes eingetragen worden:
"4.38 Wie soll der Herstellernachweis für sommerlichen Wärmeschutz aussehen bzw. was soll dieser enthalten? An den Herstellernachweis bestehen keine besonderen Anforderungen. Eine formlose Erklärung über die Einhaltung der notwendigen Funktionen ist ausreichend."
Ein Nachfragen beim Hersteller, ob dieser ein wahrscheinlich gar nicht vorhandes Formular vorliegen hat, erübrigt sich damit wohl...
Hallo, ich habe versucht, mich heute genau mit dem Thema Förderung sommerlicher Wärmeschutz auseinander zu setzen. Dabei bin ich auf folgende Formulierung in FAQ Nr. 2.08 gestoßen, die sich auf Ihre Frage 2 bezieht. Dort heißt es unter anderem
Dazu ist mindestens ein Nachweis nach DIN 4108-2: 2013-02 für den Raum zu führen, für den sich die höchsten Anforderungen bezüglich des sommerlichen Wärmeschutzes ergeben. Dabei sind nur solche Räume zu berücksichtigen, die im Rahmen der Einzelmaßnahme mit einer geförderten Sonnenschutzeinrichtung versehen werden.
Ich fand diese Formulierung eigentlich recht eindeutig, zumal sie ja auch den Anforderungen zum Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes für ein Gebäude entspricht - jeweils der ungünstigste (Aufenthalts-)raum je Zone. Nur widerspricht sie natürlich der Antwort, die Sie durch das BAFA erhalten haben. Im Zweifelsfall würde ich mich nach den FAQ richten.
MfG U. Mann