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KFW 151 Förderung: Große Umbaumaßnahmen

Hallo zusammen,

hoffe jemand kann mir für folgende Fragen aus eigener Erfahrung weiterhelfen.

Wir liebäuglen ein Altbau zu kaufen und energetisch zu sanieren, dabei müßten jedoch auch größere Umbaumaßnahmen ereldigt werden. Zwei von den größten die auch die thermische Gebäudehülle betreffen wären:

- Anbau eines Treppenhaus

- Zwei Fenster auf der Nordseite durch ein großen bodentiefe Terrassenfenster /Tür (6m Breit) zu ersetzen.

Wäre der Anbau Förderfähig (Fenster, Dämmung, etc)?  Folgendes müsste auch für ein Treppenhausanbau gelten:

"KFW Merkblatt: Die Erweiterung bestehender Gebäude, zum Beispiel durch einen Anbau, oder der Ausbau von vormals nicht beheizten Räumen, zum Beispiel Dachgeschossausbau, ist förderfähig. Ausnahme: Ausschließlich in der Erweiterung oder im Ausbau neu entstehende Wohn-einheiten"

Zu den großen Terrassenfenster habe ich leider nichts gefunden. Eigentlich habe ich auch nichts gefunden was dagegen spricht, aber ich kann mir höchsten vorstellen das die Fenster gefördert werden, jedoch nicht die Durchbrüche, Einbau Stahlträger/Fenstersturz usw. zumal der Garten im Norden ist und dadurch die Wärmegewinnung durch die Sonne nicht relevant wäre. 

Hat jemand mit diesen Themen schon Erfahrung gehabt?

Vielen Dank im voraus.

6 Antworten

Die Antwort ist recht einfach. Aber die müssen Sie schon bei einem kompetenten Energieberater aus Ihrer Umgebung selbst anfragen:

Zugelassene Energieberater, die Sie beraten können, finden Sie hier:
https://www.energie-effizienz-experten.de/fuer-private-bauherren/finden…

Das Treppenhaus und die Fenster sind nicht über das Programm 151 als Effizienzhaus förderfähig, sondern als Einzelmaßnahmen über 152.

1) Die Außenbauteile des Treppenhausanbaus (nicht z.B. die Treppe) sind förderfähig, wenn sie die geforderten U-Werte einhalten.

2) Die Fenster sind förderfähig, wenn sie die geforderten U-Werte einhalten und gleichzeitig die U-Werte der Wände und Dachflächen der betroffenen Räume besser sind als die U-Werte der neuen Fenster.

Wieso soll denn die Treppen nicht förderfähig sein ? Soll der Kunde ein Treppenhaus bauen ohne Treppen?

Alle nebenarbeiten des Treppenhauses sind natürlich förderfähig.... siehe FAQ

Welche Maßnahmen sind
bei der Wärmedämmung
von Wänden förderfähig?
 Abbrucharbeiten (wie Abklopfen des alten Putzes, Abbruch von
nicht thermisch getrennten Balkonen oder Treppenhäusern inklusive
dann notwendiger Neuerrichtung) und Entsorgung (inklusive
Schadstoffe und Sonderabfälle)
 

==> Daher Fachmann vor Ort suchen und nicht sowas per Internet versuchen zu klären......

Antwort auf von info@landgraf-…

Hier kann man tatsächlich geteilter Meinung sein. Der SV legt fest, was gemäß den Vorgaben der KfW förderfähig ist. In diesem Fall bleibe ich bei meiner Meinung. Der Treppenhausanbau erfolgt ja nicht, weil der alte Anbau einer Außenwanddämmung im Weg war. Er wird in diesem Fall nur gefördert, weil damit eine Wohneinheit erweitert wird. Und dann werden eben nur die Außenbauteile gefördert. Werden denn bei Anbauten auch Innenwände, Badeinrichtungen, Zwischendecken etc. gefördert? Ich wüsste nicht.

Da im vorliegenden Fall sowieso ein SV hinzugezogen werden muss wird auch dieser entscheiden, was förderfähig ist.

Ich finde, wenn in diesem Forum eine Frage gestellt wird, kann diese Frage auch beantwortet werden. Was sollen denn immer die vorschnellen Verweise, sich an einen SV zu wenden?

Antwort auf von eri_reg@t-online.de

Danke für die Antworten,

da ich immer wieder auf sehr viele verschiedene Aussagen treffen, würde ich mich gerne so weit möglich vorab informieren, sodass ich besser entscheiden kann ob der ausgewählte Energieberater entweder zu wenig weiß oder mir die Welt verspricht. ist gar nicht so leicht, bei größeren Bauvorhaben auf die Nase zu vollen bei der Auswahl.

Wo könnte ich die FAQ finden? Da würde ich mich gerne auch reinlesen.

Ok, ist ja das Infoblatt von der KFW, komisch dass ich das überlesen hatet.

um zu antworten.