Hallo liebe Kollegen,
gibt es hier im Forum Erfahrungen, ob die KfW die statische Berechnung für den Neubau eines KfW-Effizienzhaus als förderfähige Leistung im Programm 431 anerkennt?
Es geht konkret um einen Neubau mit Porenbeton-Außenwänden. Durch den Statiker wird natürlich auch geprüft, welche Rohdichteklasse / Steinfestigkeitsklasse machbar ist, was wiederum Einfluss auf die Wärmeleitfähigkeit hat.
Die Statik wird als Pauschale abgerechnet.
Vielen Dank vorab.
Gefragt am: 04.06.2020 19:21:02von IB Büttner
3 Antworten
Hallo Herr Pluszynski,
vielen Dank für Ihre Einschätzung. Grundsätzlich teile ich diese.
Von der KfW bekommt man leider nicht immer konkrete Aussagen. Ich zitiere: "Ist eine statische Berechnung für die Durchführung der energetische Maßnahmen erforderlich, sind die Kosten hierfür im Produkt 431 förderfähig."
Das lässt natürlich Spielraum für verschiedene Interpretationen.
Bei einem Kollegen von mir, der in den letzten Jahren etliche Effizienzhäuser begleitet hat, wurde diese Vorgehensweise seitens der KfW nie beanstandet.
Nun ist natürlich die Frage, wie genau bzw wie oft die KfW die BnDs zur 431 prüft. Eventuell ist es auch vom jeweiligen Bearbeiter abhängig.
Viele Grüße
Geantwortet am: 07.06.2020 16:30:44 von IB Büttner
Die KfW prüft im Programm 431 ziemlich genau. Es werden hier nur Kosten gefördert, die aufgrund der energetischen Sanierung entstehen. Dies betrifft auch die Fachplaner. Deshalb werden oft beim Architekten nur anteilig Kosten anerkannt. Sollen z.B. die Kosten des Statikers berücksichtigt werden muss erläutert werden, ob diese Arbeiten notwendig sind, um ein bestimmtes energetisches Effizienzhaus-Niveau zu erreichen. Dies erscheint mit schwierig, da eine Statik sowieso notwendig ist. Bei einer Sanierung ist dies anders, wenn z.B. die Tagfähigkeit des Dachstuhls für die zusätzlichen Lasten durch die Dachdämmung statisch geprüft werden.
Hallo Herr Büttner,
im Programm 431 sind energetische Planungen und Werkplanungen förderfähig. Bei mir wurden zugearbeitete Statik- und Schallschutzleistungen, wie Eingabeplanung nicht akzeptiert, Werk- und TGA Planungen schon. Siehe Anlage zum MB 431 "Liste förderfähiger Leistungen"
MfG
Geantwortet am: 07.06.2020 12:02:25 von Heinz D. Pluszynski