Hallo,
ich erstelle gerade für einen Kunden ein Sanierungskonzept zur Erlangung des EH 70 Niveaus für seine Immobilie als Grundlage für einen KfW 261 Förderantrag.
Was ist in diesem Fall die maximale Förderung für meine Leistung als Energieberater, die der Kunde erhalten kann?
Beim iSFP über die BAFA ist das ja auf 650€ maximale Förderung gedeckelt, gilt das auch beim KfW 261 Programm?
Danke und Gruß Stephan
5 Antworten
Vielen Dank für Deine Antwort. Ja, für die Baubegleitung ist mir das klar - meine Frage bezog sich auf die Erstellung des Sanierungskonzepts für die BzA - zählt dieser Aufwand auch zu den max 10.000€ / Vorhaben beim EFH und kann mit 50% gefördert werden?
Gruss Stephan
Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen - Sanieren
6.1 Energetische Fachplanung und Baubegleitung
6.1.1 Konzeptionierung und Bestandsaufnahme
* Entwicklung geeigneter energetischer Konzepte
sollte der "Erstellung des Sanierungskonzepts" nahe genug kommen. Also ja.
Herzlichen Dank!
Gruss Stephan
Wichtig ist immer nur, dass in der Baubegleitung keine Fördermittelberatung akzeptiert wird. Ist irgendwie auch logisch, denn wenn man die Kosten bei der Baubegleitung ansetzen will z.B. in KfW 261, dann hat man sich ja schon konkret für ein Förderprogramm entschieden, dann benötigt man keine Fördermittelberatung. Also als Tipp, klar muss das Gebäude untersucht werden und ein Sanierungskonzept erstellt werden und der Kunde zum passenden Förderprogramm beraten werden, aber einfach dann bei der Rechnung und im Angebot darauf achten, dass keine Fördermittelberatung drin steht und schon kann diese Vorleistung in die Baubegleitung aufgenommen werden.
So stehts auf der KfW-Seite und so war es schon lange:
Baubegleitung
Die Baubegleitung fördern wir mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus
10.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird
Zuschuss: 50 %, bis zu 5.000 Euro
Eigentumswohnung
4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird
Zuschuss :50 %, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben
Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten
4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird
Zuschuss: 50 %, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben