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Anrechenbare Kosten Gashybrid-Heizung für Mehrfamilienhaus

Liebe Kollegen(innen),

für ein Mehrfamilienhaus soll ein Antrag bei der KfW für eine Gashybridheizung - also Gasheizung im Kombi mit einer Wärmepumpe eingebaut werden. Die Wärmepumpe erfüllt die 65 % Regel. Meines Wissens werden hier nur die Kosten für die Wärmepumpe als anrechenbare Kosten für die Förderung angerechnet. Wird der Ausbau der alten Ölheizung, die Heizwasseraufbereitung, Hydraulischer Abgleich und alle Nebenkosten voll mit angerechnet? Ich kann nur Fördersätze und die Liste für anrechenbare Kosten in Bezug auf die Wärmepumpe an sich finden aber nicht wie die KfW bei der Kombi-Heizung vor geht.

Viele Grüße

P. Ruf

 

4 Antworten

Alle Kosten werden gefördert außer die Kosten, die für die neue Öl-Brennwertheizung anfallen. Bei einem Kombigerät werden nur 65% gefördert.

Vielen Dank für die Antwort. Zur Info, dass bei einem Kombigerät nur 65 % gefördert werden... kann man das irgendwo nachlesen? Bisher hatte ich hierzu nichts finden können. Und gelten die 65 % auf die gesamten anrechenbaren Kosten oder nur auf alle Kosten außer Wärmepumpenanteil?

aus dem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen:

unter dem Punkt 4.1.3 findest du folgendes:

Bei bivalenten Wärmepumpen-Hybridheizungskompaktgeräten die eine förderfähige (die TMA erfüllende) Wärmepumpe und einen nicht förderfähigen zweiten Wärmeerzeuger (bspw. Gas Brennwertheizung) in einem Gerät kombinieren, sind nur die anteiligen Kosten der Wärmepumpe förderfähig. Diese werden pauschal mit 65 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt. Diese pauschale Regelung bezieht sich nur auf Kompaktgeräte, bei denen sowohl Wärmepumpe als auch der zweite Wärmeerzeuger herstellerseitig in einem Gerät verbaut werden.

 

Diese 65% Regel gilt nur für Kompaktgeräte.

 

Vielen herzlichen Dank für die Antwort! 

 

Antwort auf von schneekuh71@gm…

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