Hallo,
kann ich mir ein Klima-Split Gerät, welches laut BAFA Liste förderfähig ist, jedoch nur zum Kühlen eingesetzt wird trotzdem fördern lassen?
Ich meine mal was davon gehört zu haben, dass diese Gerät mind. 50% zum Heizen eingesetzt werden müssen.
10 Antworten
ok, heißt also Wenn man schon eine Zentralheizung besitzt, wäre eine Förderung dann höchstwahrscheinlich hinfällig
gerade bei der KfW angerufen. Laut Aussage muss 65 % der Gebäudeheizlast über das Klima-Split Gerät abgedeckt werden, ansonsten keine Förderung! D.h. es muss dann die Hauptheizquelle werden! Heißt also auch vorab Heizlastberechnung durchführen. Selbst wenn lohnt sich dann der ganze Spaß fast gar nicht mehr
nur am Rande: die aktive Kühlung steigert ja nun auch nicht unbedingt die Gebäude-Effizienz. Warum sollte das überhaupt gefördert werden ? Bei der Bilanzierung des sommerlichen Hitzschutzes ist ein aktive Kühlung ja auch nicht anzurechnen.... Da wird nur der bauliche Hitzeschutz, Verschattungsmaßnahmen und ggf. erhöhte Lüftung berücksichtigt
Ich hatte bei einem Kunden die Überlegung mit dem Einbau einer Luft-Wasser WP im Dachgeschoss ein Split Gerät zum Heizen zu verbauen (Anstelle von größeren Heizkörpern zur VLTemp- Absenkung), was ich bei der KFW angefragt hatte.
Frage an die KFW:
..."Nun gibt es die Überlegung im Dachgeschoss, anstelle des Heizkörperwechsels, diesen Bereich mittels Luft-Luft – Wärmepumpe / Split Klimagerät zu beheizen.
Ist es möglich diese Kosten ebenfalls als Umfeldmaßnahmen zum Heizungstausch fördern zu lassen? Wir hätten so also 2 Wärmeerzeuger."...
Antwort KFW:
..."vielen Dank für Ihre Nachricht.
Eine weitere förderfähige Anlage kann innerhalb der förderfähigen Höchstgrenze gefördert werden. Der zweite Wärmeerzeuger zählt nicht als Umfeldmaßnahme.
Umfeldmaßnahmen sind notwendige Nebenarbeiten, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung sowie für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit einer förderfähigen Maßnahme notwendig sind."...
VG Michael
Ich habe mir jetzt die Richtlinie im Bundesanzeiger nochmal nachgelesen, bin irgendwie verwirrt.
Zum einen steht > 50% der erzeugten Wärme für Beheizung , WW- Bereitung usw. und zum anderen steht noch die Anforderung 65% EE.
3.1 Übergreifende Technische Mindestanforderungen
Gegenstand der Förderung sind die Errichtung oder Erweiterung von Anlagen zur Wärmeerzeugung, die überwiegend
(das heißt mit mehr als 50 Prozent der erzeugten Wärme) mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:
– Warmwasserbereitung,
– Raumheizung,
– kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung,
– solare Kälteerzeugung,
– die Zuführung der Wärme oder solaren Kälte in ein Gebäudenetz.
In Gebieten mit ausgewiesenem Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wärmenetz wird ausschließlich der Anschluss an das Netz nach BEG EM TMA Nummer 3.9 und nicht die Errichtung von Einzelheizungen nach BEG EM TMA
Nummern 3.2 bis 3.8 gefördert.
Bei Errichtung von sowie Nachrüstung mit Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Heizungen und/oder innovativer Heiztechnik zur Raumheizung inklusive der Nachrüstung bivalenter Systeme müssen die durch die Anlagen versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden.
Heißt zusammengefasst das Klima Split Gerät müsste mehr als 50% der Raumbeheizung des gesamten Gebäudes übernehmen und der EE Anteil müsste mit mind. 65% ebenfalls über das Klima-Split Gerät abgedeckt sein, oder verstehe ich da was falsch?
Ich sehe das so: Das Split-Gerät muss zum einen mindensts 50% der Raumbeheizung dienen und wird nur gefördert, wenn es zusammen mit der vorhandenen Heizung mindestens aus 65% erneuerbarer Energie das Haus beheitzt.
also Gebäudeheizlast ermitteln.
Beträgt diese dann z.b. 20 KW, muss das Split-Klima Gerät mind. 10 KW Heizleistung aufbringen? da ist man dann schon bei mehreren Inneneinheiten . und noch dazu braüchte man dann, sofern es nur als Zusatz dient, möglichst einen vorhand nen Pelettkessel um auf die 65% EE zu kommen oder wie?
kann mir gar nicht vorstellen, dass bei der Vielzahl geförderter Klima Split in letzter Zeit, jeder so einen Aufwand betrieben hat um ne Förderung zu erhalten. ist die Frage ob die KFW hier wirklich 100% nach der Richtlinie geht🤔
Ich empfehle, mal tiefer in die technischen FAQs der BEG einzusteigen. Da steht so einiges wissenswertes drin.
zB. die Regel, dass die 65% Abdeckung erreicht wird, wenn im Hybridsystem bei parallelem/teilparallelem Betrieb der neue Wärmeerzeuger 30% der Heizlast oder 30% der vorhandenen Wärmeerzeuger bringt. ( Wobei ich nach Heizlastberechung die Kesselleistung des fossilen Wärmeerzeugers auf diese Heizlast einstellen lasse!) ALSO = Beispiel Heizlast 20kW = 6KW Wärmepumpe = 65% = förderfähig....
Die 50% haben nix mit der Heizlast zu tun, sondern sagen, dass 50% der Leistung des Gerätes zur Beheizung genutzt werden müssen und nicht für andere Prozesse.....
Technische FAQs Punkt 8.14.....
ja aber kann ein Klima-Split Gerät überhaupt als Hybridsystem fungieren? Dann müsste diese ja über eine gemeinsame Steuerung mit dem dem anderen Wärmeerzeuger verschalten sein. schwierig wenn das Gerät im Wohnzimmer hängt und der Kessel im Keller steht.
und das mit den 50% für Beheizung ist schön und gut, aber wer will mir denn das nachweisen, wenn ich ausschließlich im sommer gekühlt habe.
Nein, nur wenn > 50 % für Raumwärme, Trinkwasser genutzt wird: Siehe Richtlinie.